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Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in der GUV

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - des höchsten Sozialgerichts Deutschlands - im Rechtsgebiet der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV).


Das Bundessozialgericht (BSG) spielt eine maßgebliche Rolle bei der Auslegung und Anwendung des Sozialgesetzbuchs (SGB), insbesondere im Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII. Diese Rechtsprechung prägt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Versicherungsträgern im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Das Bundessozialgericht hat wiederholt Grundsatzentscheidungen getroffen, welche die Reichweite und den Umfang der Gesetzlichen Unfallversicherung klären. Dazu gehört beispielsweise die Abgrenzung zwischen Arbeitsunfällen und anderen Gesundheitsschädigungen sowie die Frage, welche Tätigkeiten unter den Versicherungsschutz fallen.

Zudem hat sich das BSG mit der Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten befasst. Dabei wurden Kriterien entwickelt, um festzustellen, ob eine Krankheit auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist und somit als Berufskrankheit anzuerkennen ist.

Von Bedeutung ist unter anderem die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Bezug auf Rentenansprüche und andere Leistungen im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung entschieden. In der Rechtsprechung ging es um Fragen der Rentenhöhe, der Beweislast und der Verfahrensabläufe vor den Sozialgerichten.

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