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Sozialgerichtsurteile in der Gesetzlichen Rentenversicherung
Übersicht der Sozialgerichtsurteile (Rechtsprechung), die im "Namen des Volkes" im Rechtsgebiet der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gesprochen wurden.
Die Rechtstreitigkeiten von den Sozialgerichten werden im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung zumeist durch Urteile entschieden. Die Urteile wiederum ergehen durch die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und durch das Bundessozialgericht.
Die Urteile, die im Rechtsgebiet der Gesetzlichen Rentenversicherung gesprochen werden, reichen vom Versicherungs- und Beitragsrecht bis zum Leistungsrecht dieses Sozialversicherungszweiges. Im Versicherungsrecht und Beitragsrecht können die Klage-, Berufungs- bzw. Revisionsverfahren die Beurteilungen über die Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung zum Gegenstand haben. Im Leistungsrecht sind die Anspruchsvoraussetzungen auf eine gesetzliche Rente, welche das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) vorsieht, Gegenstand zahlreicher Urteile.
Folgend sind bedeutende Urteile aufrufbar, welche von der Sozialgerichtsbarkeit gesprochen wurden und die das Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung betreffen.
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