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Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in der GRV
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Zusammenhang mit der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist von großer Bedeutung für die Auslegung und Anwendung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Das BSG entscheidet in letzter Instanz insbesondere über grundsätzliche Fragen des Leistungsrechts, der Versicherungspflicht und der Beitragspflicht.
Was das Leistungsrecht der GRV betrifft, entscheidet das Bundessozialgericht beispielsweise über den Anspruch auf die verschiedenen Renten (Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten) oder die Berechnung der Rentenhöhen. Das BSG trifft auch bedeutende Entscheidung zur Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten, beispielsweise von Kindererziehungszeiten oder Anrechnungszeiten oder zur Erfüllung der Wartezeiten (Mindest-Vorversicherungszeiten).
Für die Versicherten, die Arbeitgeber und auch für die Rentenversicherungsträger und für Dritte (beispielsweise für Leistungserbringer) wird durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts Rechtssicherheit geschaffen. Die Entscheidungen des BSG auf dem Gebiet der GRV tragen wesentlich zur einheitlichen Anwendung des Rentenrechts bei und prägen die Weiterentwicklung des Sozialrechts. Gleichzeitig haben sie oft politische Signalwirkung, etwa bei der Diskussion um Reformen im Rentensystem oder die Ausgestaltung der sozialen Gerechtigkeit in der Rentenversicherung.