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Sozialgerichtsurteile in der Gesetzlichen Pflegeversicherung

Übersicht der Sozialgerichtsurteile (Rechtsprechung), die im "Namen des Volkes" im Rechtsgebiet der Gesetzlichen bzw. Sozialen Pflegeversicherung (GPV) gesprochen wurden.


Aufgrund der Alterspyramide mit der eingehenden Alterung der Bevölkerung nimmt der jüngste Zweig der Sozialversicherung – die Soziale Pflegeversicherung – eine immer höhere Bedeutung ein. Dementsprechend kommt es auch zu steigenden Klageverfahren, die vor den Sozialgerichten, Landessozialgerichten oder sogar vor dem Bundessozialgericht (dem höchsten Sozialgericht Deutschlands) ausgetragen werden.

Im Regelfall werden die Klage-, Berufungs- oder Revisionsverfahren durch Urteile zum Abschluss gebracht.

Die sozialgerichtlichen Klageverfahren haben vorrangig die Feststellung eines Pflegegrades bzw. die Feststellung eines höheren Pflegegrades zum Gegenstand. Aber auch die Leistungen und die Leistungshöhe, welche bei einem festgestellten Pflegegrad grundsätzlich von der Sozialen Pflegeversicherung gewährt werden können, können Gegenstand sozialgerichtlicher Klageverfahren sein. Zu den Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung gehören beispielsweise die ambulanten Pflegeleistungen (z. B. das Pflegegeld) und die stationären Pflegeleistungen (z. B. vollstationäre, teilstationäre Pflegeleistungen), aber auch die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Auch Vertragsstreitigkeiten zwischen den Leistungserbringern und den Pflegekassen werden von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ausgetragen und im Regelfall durch ein gesprochenes Urteil beendet.

Anhand der unten aufrufbaren Urteile kann nachgelesen werden, wie sich die Sozialgerichtsbarkeit zu den einzelnen Themen im Bereich der Sozialen Pflegeversicherung positioniert haben und mit welcher Begründung die Klageverfahren zum Abschluss gebracht wurden.