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Rechtsprechung des Hessischen LSG in der GKV

Die Rechtsprechung durch das Hessische Landessozialgericht (LSG) im Rechtsgebiet der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).


Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt im Bundesland Hessen gehört zur zweiten Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Die Urteile haben nicht nur für das Bundesland Hessen eine große Bedeutung, sondern finden auch – da es sich grundsätzlich um Bundesrecht handelt – deutschlandweit Beachtung.

Die Berufungsverfahren werden durch das Landessozialgericht Hessen durch Urteile, teilweise aber auch durch Gerichtsbescheide (also ohne mündliche Verhandlung) zum Abschluss gebracht.

Folgend sind bedeutende Urteile bzw. Beschlüsse aufrufbar, welche durch das Hessische Landessozialgericht im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung ergangen sind. Hierbei kann es sich um Entscheidungen handeln, die das Versicherungs- oder Beitragsrecht (z. B. versicherungsrechtliche Beurteilungen, Ansprüche auf Beitragserstattungen, Forderungen von Sozialversicherungsbeiträgen) oder das Leistungsrecht (z. B. Beurteilung des Anspruchs auf Krankengeld, Häusliche Krankenpflege, Hilfsmittelversorgung, Krankenhausbehandlung, Versorgung mit Zahnersatz usw.) betreffen. Die Rechtsprechung kann auch Rechtstreitigkeiten zwischen den Leistungserbringern und den jeweiligen gesetzlichen Krankenassen betreffen.