Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Pflegeversicherung: Im Fall der Pflegebedürftigkeit reichen die finanziellen Mittel des Betroffenen oft nicht aus. Die Rente und die Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht hoch genug um alle Kosten abzudecken. Der Betroffene erhält in einem solchen Fall Hilfe durch das Sozialamt, um ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten. Für die Kinder des Bedürftigen kann das verheerende Folgen haben. Nach dem Gesetz sind Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Die Bedingungen dafür sind im Elternunterhalt geregelt und danach wird das Sozialamt die erbrachten Leistungen von den Kindern zurückfordern.

Eine gute private Vorsorge verhindert eine solche Situation, die nicht nur finanziell belastend, sondern auch familiärer Sprengstoff ist. Es empfiehlt sich, damit schon in möglichst jungen Jahren zu beginnen. Dann ist die Auswahl an Versicherungsangeboten noch groß und die monatlichen Beiträge sind niedrig. Zu den verschiedenen Vorsorgemodellen gehört die Pflegerentenversicherung. Sie erhöht die monatlichen Zahlungen im Pflegefall beträchtlich und ermöglicht es dem Betroffenen, die Kosten dafür selbstständig zu tragen. Nur bei ausreichend hohen monatlichen Einkünften sind die Kinder vor Forderungen geschützt.

Schon beim Versicherungsabschluss wird die Höhe der Pflegerente verträglich festgelegt. Die Bandbreite bewegt sich zwischen 250 und 3000 Euro. Wie hoch sie sein sollte, ist vor allem von der Höhe der zu erwartenden Renten- oder Pensionszahlung abhängig. Allerdings sind nicht alle Entwicklungen vorhersehbar und die Kosten für Heim und Pflege werden sicher nicht sinken. Ein eher großzügiger Abschluss ist deshalb sinnvoll. Von einem Vertrag mit flexiblem Beitragssatz ist abzuraten. Diese Versicherung soll ein Leben lang Schutz bieten, die Kosten hierfür müssen von Beginn an transparent und verlässlich sein. Mehr dazu im Ratgeber zur privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung.