Pflegestützpunkte | Anlaufstelle für Pflegefragen

Im Rahmen der Pflegereform (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) hat der Gesetzgeber eine neue Vorschrift, den § 92c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in das Gesetz eingefügt, der die Schaffung von wohnortnahen Pflegestützpunkten vorsieht.

Ursprünglich hatte der Gesetzgeber vorgesehen, die Pflegestützpunkte flächendeckend in Deutschland einzuführen. Dieses Vorhaben wurde jedoch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgegeben. Ob ein weiterer Pflegestützpunkt errichtet wird, liegt nun im Ermessen der jeweiligen obersten Landesbehörde (s. § 92c Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Sofern Kommunen und Sozialhilfeträger bei der Errichtung eines Pflegestützpunktes mitwirken, wird eine Anschubfinanzierung gewährt.

Sinn und Zweck

Pflegestützpunkte sollen das Ziel verfolgen, die Versorgungsangebote vor Ort so zu vernetzten, dass Pflegebedürftige eine abgestimmte Betreuung und Versorgung erhalten können. Dies soll im Rahmen eines Gesamtkonzepts geschehen, bei dem die derzeit vorhandenen starren Grenzen zwischen der Gesetzlichen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherung, aber auch der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, der GKV und PKV und der offenen örtlichen Altenhilfe aufgehoben bzw. überwunden werden.

Aufgabe der Pflegestützpunkte

Vorrangig haben die Pflegestützpunkte die Aufgabe, die Pflegebedürftigen und deren Angehörige zu beraten und die in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote zu koordinieren, die für eine wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommen. Dabei sind Angebote – von den präventiven und gesundheitsfördernden bis hin zu kurativen und rehabilitativen Angeboten – ebenso zu berücksichtigen, wie pflegerische und soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Fazit

Die Pflegestützpunkte in Deutschland sind zentrale Anlaufstellen für Menschen, die Unterstützung und Beratung in Fragen der Pflege benötigen. Diese Einrichtungen bieten eine umfassende Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie für Interessierte an pflegerischen Themen. Die Hauptaufgaben der Pflegestützpunkte umfassen die individuelle Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung, Informationen über lokale Unterstützungsangebote, Hilfe bei der Auswahl geeigneter Pflege- und Betreuungsdienste sowie Unterstützung bei der Organisation von Pflege und Versorgung.

Die Pflegestützpunkte arbeiten dabei interdisziplinär und kooperieren eng mit verschiedenen Akteuren im Gesundheits- und Pflegewesen, wie beispielsweise Pflegediensten, Ärzten, Krankenhäusern und Sozialämtern. Ihr Ziel ist es, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die Beratung erfolgt dabei kostenlos, trägerneutral und auf Basis individueller Bedürfnisse.

Insgesamt sind die Pflegestützpunkte eine wichtige Anlaufstelle für Menschen in Pflegesituationen, die ihnen Orientierung und Unterstützung bieten, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen und die Lebensqualität Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen zu verbessern.

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