Kassenbeitrag steigt auf 15,5 Prozent

Ab Januar 2011 kommen sowohl auf die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch auf die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger höhere Beitragsbelastungen zu. Der Beitragssatz wird ab dem 01.01.2011 von derzeit 14,9 Prozent um 0,6 Prozentpunkte auf 15,5 Prozent angehoben.

Bezüglich der Beitragssatzerhöhung gab es im Vorfeld in der schwarz-gelben Regierungskoalition lange und kontroverse Diskussionen. Nun einigte sich die Regierung auf eine solidarische Erhöhung des Krankenkassenbeitrags. Die Erhöhung von 0,6 Prozentpunkten wird damit von den Arbeitnehmern bzw. Rentnern und Arbeitgebern bzw. Rentenversicherungsträgern jeweils zur Hälfte getragen. Dies hat zur Folge, dass auf die Versicherten und Arbeitgeber/Rentenversicherungsträger im Jahr 2011 eine Beitragsmehrbelastung von jeweils 0,3 Prozent zukommt.

Da in dem Beitrag von 15,5 Prozent der Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten, welchen ausschließlich die Versicherten und Rentner zu tragen haben, enthalten ist, beträgt ab dem 01.01.2011 der Beitragsaufwand für:

  • die Arbeitnehmer und Rentner: 8,2 Prozent
  • die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger: 7,3 Prozent

Der Beitragssatz von 15,5 Prozentpunkten wird ab dem Jahr 2011 eingefroren. Das bedeutet, dass sich in Zukunft keine Änderungen in dem (fast) solidarisch getragenen Beitragssatz mehr ergeben. Dies gilt auch dann, wenn der Beitragssatz nicht mehr ausreichend sein sollte, die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung zu decken. Hierzu wird das Instrument zur Erhebung eines Zusatzbeitrages neu geregelt.

Neuerungen beim Zusatzbeitrag

Seit Einführung des Gesundheitsfonds im Januar 2009 konnten die Krankenkassen, sofern die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichend sind, Zusatzbeiträge in Höhe von maximal einem Prozentpunkt der beitragspflichtigen Einnahmen verlangen. Die Möglichkeit, Sonderbeiträge ab dem Jahr 2011 zu erheben, wird neu geregelt.

Ab dem Jahr 2011 werden die Sonderbeiträge, welche eine Krankenkasse erheben muss, sofern die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds die Ausgaben nicht decken, auf feste Euro-Beträge umgestellt. Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag und damit die aufwendige Einkommensprüfung entfallen damit gänzlich. Dadurch, dass jede Krankenkasse über die Zusatzbeiträge eigenständig entscheiden kann, verspricht sich der Gesetzgeber eine Stärkung des Wettbewerbs unter den Krankenkassen. Mit der Neuregelung bei der Erhebung der Sonderbeiträge kommt es zu einem faktischen Einstieg in eine einkommensunabhängige Gesundheitsprämie, welche von der FDP angestrebt wird.

Zum 01.01.2011 wird bezüglich der Zusatzbeiträge ein Sozialausgleich eingeführt, welcher aus Steuermitteln finanziert wird. Der Sozialausgleich sieht vor, dass kein Mitglied mehr als zwei Prozent seines Einkommens für Zusatzbeiträge aufwenden muss. Allerdings bezieht sich der Sozialausgleich nicht auf eine einzelne Krankenkasse, sondern lediglich auf den Durchschnitt aller Kassen. Das Bundesversicherungsamt (BVA) berechnet immer am Ende des Vorjahres, welchen Zusatzbeitrag alle Krankenkassen erheben müssen. Damit ergibt sich ein Vorteil für jene Versicherte, die bei einer Krankenkasse versichert sind, die einen geringen Zusatzbeitrag erhebt. Der Sozialausgleich wird durch die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger im Rahmen der Gehalts- bzw. Rentenabrechnung mittels eines EDV-Programms vorgenommen.

Beitragssatzerhöhung wegen Finanzierungslücke

Die Beitragssatzerhöhung zum 01.01.2011 auf 15,5 Prozent wird aufgrund der zu erwartenden Finanzierungslücke im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig. Für das Jahr 2011 wurde ein Finanzdefizit von 11 Milliarden Euro hochgerechnet. Durch die Beitragssatzerhöhung werden zusätzliche Einnahmen in Höhe von 6 Milliarden Euro erwartet. Zusätzlich wird es im Jahr 2011 einen einmaligen Steuerzuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro geben. Ein Sparpaket soll zusätzlich die Leistungsausgaben im Jahr 2011 um 3,5 Milliarden Euro und im Jahr 2012 um 4 Milliarden Euro minimieren und so das zu erwartende Defizit ausgleichen.

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