Beitragsnachweis | Abgabetermine 2025

Die Abgabe- und Fälligkeitstermine für das Kalenderjahr 2025

Die korrekte und fristgerechte Meldung sowie Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sind bedeutende Pflichten für Arbeitgeber. Dabei gelten feste Abgabetermine für die Beitragsnachweise und für die Fälligkeitstermine für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.

In den gesetzlichen Vorschriften des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) ist geregelt, bis zu welchem Fälligkeitstermin die Sozialversicherungsbeiträge bei der zuständigen Einzugsstelle eingegangen sein müssen. Ebenfalls ist gesetzlich geregelt, bis zu welchem Datum im Vorfeld der Beitragsnachweisdatensatz der Einzugsstelle übermittelt worden sein muss.

Fälligkeitstermine

Die Fälligkeitstermine für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sind für Arbeitgeber gesetzlich verbindlich geregelt. Für ihre Zahlung gilt eine einheitliche Fälligkeit, die im § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV beschrieben ist.

Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem der Beschäftigungszeitraum liegt. Dabei werden nur Bankarbeitstage (ohne Wochenenden und gesetzliche Feiertage) berücksichtigt.

Der fällige Betrag muss am Fälligkeitstag vollständig auf dem Konto der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse) gutgeschrieben sein.

Abgabetermine

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beitragsnachweise bzw. Beitragsnachweisdatensätze für die Sozialversicherung rechtzeitig bei der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle einzureichen. Die Abgabetermine ergeben sich aus § 28f Abs. 3 SGB IV, wonach der Beitragsnachweis zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge der Einzugsstelle mittels Datenübertragung zu übermitteln ist.

Für das Kalenderjahr 2025 ergeben sich aufgrund der gesetzlich bestimmten Termine folgende Abgabe- und Fälligkeitstermine:

Eingang Beitragsnachweis Zahlungseingang
27. Januar 2025 29. Januar 2025
24. Februar 2025 26. Februar 2025
25. März 2025 27. März 2025
24. April 2025 28. April 2025
23. Mai 2025 27. Mai 2025
24. Juni 2025 26. Juni 2025
25. Juli 2025 29. Juli 2025
25. August 2025 27. August 2025
24. September 2025 26. September 2025
24. Oktober 2025 *
27. Oktober 2025
28. Oktober 2025 *
29. Oktober 2025
24. November 2025 26. November 2025
19. Dezember 2025 23. Dezember 2025

* Der 24.10. bzw. 26.10.2025 gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist. Hierbei handelt es sich um Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Maßgebend ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse).

Im Dezember gilt zu beachten, dass der 24.12. und der 31.12. nicht als Bankarbeitstage gelten!

Dauer-Beitragsnachweise

Ein Dauer-Beitragsnachweis ist eine vereinfachte Form der Meldung der Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber an die zuständigen Krankenkassen (als Einzugsstellen) übermitteln können. Dabei handelt es sich um eine wiederkehrende Übermittlung von gleichbleibenden Beitragsdaten für mehrere Abrechnungszeiträume, ohne dass diese monatlich angepasst werden müssen.

Ein Dauer-Beitragsnachweis kann eingesetzt werden, wenn die Höhe der monatlichen Beiträge konstant ist, weil beispielsweise die Löhne oder Gehälter monatlich in gleichbleibender Höhe ausgezahlt werden und sich auch – bei einer gleichbleibenden Mitarbeiteranzahl – keine Sonderzahlungen oder Schwankungen bei der Arbeitszeit ergeben. Diese Art von Beitragsnachweisen wird vor allem von kleineren Arbeitgebern und Unternehmen genutzt.

Ein eingereichter Dauer-Beitragsnachweis bleibt so lange bestehen, bis ein neuer Beitragsnachweis eingereicht wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine Änderung in der Beitragshöhe eintritt. Da sich zum Jahreswechsel 2024/2025 – unter anderem durch veränderte Beitragssätze in der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen – wieder zahlreiche Änderungen ergeben, ist die Anpassung des Dauer-Beitragsnachweises erforderlich.

Abgabe- und Fälligkeitstermine zum Download

Die Abgabe- und Fälligkeitstermine 2025 stehen auch zum Download zur Verfügung:

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Bildnachweis: © Igor Negovelov

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