Beiträge pflichtversicherter Studenten ab Wintersemester 2008/2009

Aufgrund der Erhöhung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 01.07.2008 hat sich der Beitrag für versicherungspflichtige Studenten, Praktikanten, Auszubildende des zweiten Bildungswegs und zur Berufsausbildung Beschäftigter ohne Arbeitsentgelt erhöht – s. Beiträge für Studenten ab 01.07.2008.

Aufgrund der Erhöhung der Bedarfssätze nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BaföG ändert sich für den genannten Personenkreis ab dem Wintersemester 2008/2009 nochmals der Beitrag. Ab dem 01.09.2008 bzw. 01.10.2008 beträgt der Beitrag zur

  • Gesetzlichen Krankenversicherung: 54,78 €
  • Pflegeversicherung: 9,98 € bzw. 11,26 € für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres.

Berechnungsfaktoren

Beitragssatz

Als Beitragssatz werden 7/10 des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen angesetzt, den das Bundesministerium für Gesundheit jeweils zum 01. Januar feststellt. Am 01.01.2008 betrug der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz 14,0 Prozent, 7/10 hiervon sind 9,8 Prozent. Unter Berücksichtigung des zusätzlichen Beitragssatzes nach § 241a SGB V von 0,9 Prozent, werden 10,7 Prozent bei der Berechnung der Studentenbeiträge herangezogen.

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage ist mit § 236 Abs. 1 SGB V gesetzlich geregelt und beträgt 512,00 €.

Änderung zum 01.01.2009

Ab Januar 2009 wird sich durch die Einführung des Gesundheitsfonds nochmals eine Änderung bei den Studentenbeiträgen ergeben. Diese kann jedoch erst dann beziffert werden, wenn der allgemeine Beitragssatz im November 2008 ermittelt und bekannt gegeben ist, der dann für alle Gesetzlichen Krankenkassen einheitlich gilt.

Bildnachweis: © Michaela Rofeld

Weitere Artikel zum Thema: