Sind zusätzliche Vorsorgeleistungen zur Krankenversicherung sinnvoll?

Einer intakten Gesundheit und uneingeschränkten Leistungsfähigkeit wird heutzutage immer mehr Bedeutung zugeteilt. Viele Menschen achten mehr auf gesunde Ernährung und ausreichend Bewegung. Doch es gibt auch zahlreiche Möglichkeiten, im Rahmen verschiedener Vorsorgeleistungen zur persönlichen Krankheitsprävention beizutragen. Oftmals werden solche Aufwendungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sind diese zusätzlichen Maßnahmen dennoch sinnvoll und auf was sollte dabei geachtet werden?

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Aufklärung spielt bei der gesundheitlichen Vorsorge eine wichtige Rolle.

Bedarf genau prüfen

Bestimmte Vorsorgeleistungen werden von allen gesetzlichen Kassen getragen. Dazu zählt beispielsweise die zweijährliche Routineuntersuchung beim Zahnarzt oder auch verschiedene Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, deren Kosten ab einem bestimmten Alter ebenfalls von den Gesundheitskassen übernommen werden.

Für alle darüberhinausgehenden Angebote sollte grundsätzlich genau geprüft werden, ob sich die Investition lohnt und ob die Maßnahme notwendig ist. In manchen Fällen versuchen Ärzte und Therapeuten, durch kostspielige Zusatzleistungen ihre Kassen aufzubessern. Dem Patienten ist es nicht gleich klar, ob eine ärztliche Empfehlung in solchen Fällen sinnvoll sind.

Wer sich unsicher ist, sollte sich an anderer Stelle über die entsprechende Maßnahme informieren, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Die Meinung eines zweiten Arztes oder auch Nachfragen bei einem Verbraucherportal können meist mit mehr Informationen weiterhelfen. Da es sich in der Regel um Vorsorgeleistungen handelt und kein akuter Handlungsbedarf besteht, kann so jeder zunächst für sich in Ruhe Klarheit schaffen.

Individuelle Gesundheitsleistungen

Für gewöhnlich handelt es sich um die zusätzlichen Angebote beim Arzt um sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese werden meist privat abgerechnet. Das heißt, dass der Patient die Leistungen und Angebote selbst tragen muss und in der Regel die Kosten auch nicht von seiner Kasse zurückerstattet bekommt.

Zu den IGe-Leistungen zählen oftmals Verfahren, deren Wirksamkeit noch nicht ausreichen über Studien belegt werden konnte oder die zu den alternativen Heilmethoden gezählt werden.

Welche Leistungen genau unter diese Kategorie fallen ist jedoch ebenfalls genau festgelegt und wird laufend aktualisiert. Denn auch dafür gibt es verbindliche Regelungen, an die sich die Ärzte halten müssen, damit es dem Patienten leichter fällt verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. IGe-Leistungen gibt es in den unterschiedlichsten Bereichen der individuellen Gesundheitsvorsorge:

  • Verschiedene Untersuchungen zur Krankheitserkennung
  • Akkupunkturtherapie
  • Bach-Blütentherapie
  • Blutegeltherapie
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Reisemedizinische Vorsorgeleistungen
  • Sport-Leistungscheck

Bestimmte Behandlungen oder Untersuchungen, die zu den IGe-Leistungen zählen, können durch eine zusätzliche Krankenversicherung abgedeckt werden. Wer regelmäßig verschiedene Angebote in Anspruch nehmen möchte kann auf diese Weise unter Umständen Kosten sparen.

Vor allem im Bereich der Alternativmedizin bieten verschiedene Krankenkassen ihren Kunden die Möglichkeit, über eine Zusatzversicherung weitere Leistungen mitzuversichern um sich dann bei Bedarf auch für eine alternative Behandlungsmethode entscheiden zu können. Dann werden die entsprechenden Kosten von der privaten Zweitversicherung übernommen.

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Kostenlose Angebote und Bonusprogramme

Heute setzen jedoch auch die Krankenkassen selbst verstärkt auf präventive Maßnahmen, um ihre Kunden zu einem gesunden Lebensstil anzuleiten. Ziel dabei ist es, Informationen und Wissen weiterzugeben und ein Bewusstsein und Verantwortung für die eigene Gesundheit zu wecken. Neben dem Entgegenwirken von Erkrankungen und der Verbesserung der Lebensqualität der Versicherten wollen die Kassen so auch eine Verringerung ihrer Ausgaben für medizinische Behandlungen erreichen.

Neben einem umfangreichen Informationsangebot auf den jeweiligen Webseiten oder einer telefonischen Beratung organisieren viele Krankenkassen spezielle Gesundheits- und Präventionskurse, an denen die Versicherten kostenlos teilnehmen können. Die Themen orientieren sich dabei meist an allgemein verbreiteten Krankheitsbildern oder Gesundheitsproblemen:

  • Ernährungsberatung
  • Diabetesberatung
  • Beratung zum Umgang mit Schmerzen
  • Beratung zum Umgang mit Stress, Vermeidung von Burn-Out

Zusätzlich werden zum Teil auch Kosten für die Teilnahme an verschiedenen zertifizierten Gesundheitskursen übernommen. Angebote wie Yoga oder Autogenes Training zur Stressreduzierung, eine Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik oder auch Aquafitness sollen den Versicherten einen Anreiz geben, sich aktiv um ihre Gesundheit zu bemühen.

Manche Krankenkassen zahlen zudem rückwirkend bestimmte Prämien aus, wenn an einem Bonusprogramm teilgenommen wird. Neben den Gesundheitskursen zählen hierzu auch Maßnahmen wie verschiedene Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen.

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Einige Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern die kostenlose Teilnahme an verschiedenen Gesundheitskursen an.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Zusätzlich zum persönlichen Engagement der Gesundheitsvorsorge legen inzwischen auch viele Arbeitgeber verstärkt Wert darauf, ihre Mitarbeiter ebenfalls in diesem Bereich zu unterstützen. Im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die Fitness und Leistungsfähigkeit des Personals zu fördern:

  • Belastungen am Arbeitsplatz reduzieren: z.B. Lärm- oder Staubschutz, ergonomische Sitzplätze, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Gesunde Kantinenverpflegung
  • Angebot flexibler Arbeitszeiten und -modelle: z. B. Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Homeoffice
  • Förderung des Betriebsklimas: z. B. durch Teambuilding-Maßnahmen, Möglichkeiten zur Weiterbildung, Förderung von Motivation und Selbstvertrauen
  • Schulung in Gesundheitsfragen:z. B.Informations- und Beratungsveranstaltungen
  • Eigene betriebliche Gesundheitskurse: z. B. gemeinsames Lauftraining, nutzbarer Fitnessraum
  • Betriebliche Wiedereingliederung:Integration von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder nach Unfällen

Die Gesundheit am Arbeitsplatz wird oftmals noch vernachlässigt. Dabei verbringen wir täglich einen großen Teil unserer Zeit dort. Verschiedene Umstände haben dabei eine erhebliche Auswirkung auf unser persönliches Wohlergehen. Deshalb ist die betriebliche Gesundheitsförderung wichtig. Verschiedene Punkte sind ohnehin bereits durch verschiedene gesetzliche Regelungen festgelegt. Arbeitsschutz- (ArbSchG), Arbeitszeit- (ArbZG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) setzen einen Rahmen für Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz.

Darüber hinaus sehen viele Arbeitgeber die Notwendigkeit, noch mehr in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu investieren. Durch eine Steigerung der Zufriedenheit und des Engagements der Angestellten wird oftmals auch eine höhere Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit erzielt. Der Erfolg entsprechender Maßnahmen zeigt sich in einem Rückgang an möglichen Unfällen, aber auch an weniger Fehlzeiten oder einer geringeren Fluktuation des Personals.

Die Angestellten können durch kostenlose Angebote, oder die Übernahme von Beiträgen zu verschiedenen Gesundheitsangeboten oder Fitnessprogrammen ebenfalls von dieser Art der Vorsorge profitieren. Die Tatsache, dass sich ein Arbeitgeber aktiv um das Wohl seiner Mitarbeiter bemüht, zeigt, dass das Unternehmen seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt.

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Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz tragen zur Gesundheitsprävention bei.

Welche Alternativen zur gesetzlichen oder privaten Krankenkasse gibt es?

Viele Versicherte sind mit der Organisation oder dem Leistungsumfang ihrer Krankenkasse nicht zufrieden. Die vergleichsweise hohen Beiträge und wenig Auswahlmöglichkeiten in Bezug auf mögliche Therapie- und Behandlungsmaßnahmen werden oftmals kritisiert. Gerade, wer lieber alternative Methoden in Anspruch nehmen möchte, muss diese entweder direkt selbst zahlen oder die Kosten über eine Zusatzversicherung abdecken.

Dabei besteht laut § 6 Abs. 3a SGB V für alle Bürger Versicherungsfreiheit. Demnach gibt es verschiedene Personengruppen, für die eine Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellen könnte:

  • Beschäftigte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sind von der Verpflichtung zur Versicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ausgenommen.
  • Selbstständige und Beamte können ebenfalls frei wählen.

Alle Personen, die unter die oben genannten Kriterien fallen, könnten sich alternativ auch auf andere Weise vor gesundheitlichen Risiken und den damit verbundenen Kosten absichern.

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Als Mitglied einer Solidargemeinschaft werden Gesundheitskosten gemeinschaftlich übernommen.

Solidargemeinschaften zur Absicherung von Krankheitskosten

Die Mitgliedschaft in einer privaten Solidargemeinschaft stellt eine solche Alternative zur Krankenversicherung dar. Hierbei schließen sich mehrere Personen zusammen und gründen sozusagen eine eigene Krankenkasse. Durch den kleineren Rahmen und ein großes Maß an Eigeninitiative ist es möglich, Kosten zu reduzieren und ein größeres Mitspracherecht bei der Vergabe von Geldern zu erreichen. In der Regel werden auch alternative Leistungen, die von gesetzlichen Kassen nicht bezahlt werden, von einer solchen Gemeinschaft übernommen. Mehrere solcher Organisationen existieren momentan in Deutschland.

Ein Teil des monatlichen Beitrags von rund zehn Prozent des Einkommens fließt dabei auf das persönliche Vorsorgekonto, ein Teil in den gemeinschaftlichen Vorsorgefonds. Bei kostenintensiveren Behandlungen können dann die Reserven der Gruppe in Anspruch genommen werden.

Momentan kämpfen die alternativen Organisationen um gesetzliche Anerkennung. Freie Solidargemeinschaften werden vom Staat noch nicht als „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“, die für jeden Bürger vorgesehen ist, akzeptiert. Kann dies durchgesetzt werden, würde diese Alternative zukünftig einem noch größeren Personenkreis offenstehen.

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