Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme

Der Diagnoseschlüssel ist auf nahezu jedem ärztlichen Dokument zu finden, von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über den Krankenhausbericht bis hin zum medizinischen Gutachten, doch nur wenige können mit dem Code etwas anfangen. Konkret ist der ICD 10-Diagnoseschlüssel gemeint.

Die Abkürzung

„ICD“ ist die aus dem Englischen stammende Abkürzung für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems), zu Deutsch: „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“.

Der ICD wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben und bildet alle Krankheiten und Diagnosen ab bzw. klassifiziert die Diagnosen international. Bei der deutschen Fassung handelt es sich um den ICD 10 SGB V.

Aktuell ist der ICD 10-Diagnoseschlüssen gültig, wobei allerdings schon seit dem Jahr 2007 an der Weiterentwicklung des Codes und damit am ICD 11-Diagnoseschlüssel gearbeitet wird.

Die gesetzliche Grundlage für den ICD 10 Diagnoseschlüssel ist § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Diese Rechtsvorschrift beschreibt, dass die Diagnosen von den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten und Einrichtungen zu verschlüsseln sind. Die Verschlüsselung muss nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der jeweiligen vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen deutschen Fassung erfolgen.

Das DIMDI

Den ICD 10-Diagnoseschlüssel gibt das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (kurz: DIMDI) heraus. Hierbei handelt es sich um eine Behörde, welche beim Bundesgesundheitsministerium angegliedert ist und hier wesentliche Aufgaben an den zentralen Schaltstellen des deutschen Gesundheitssystems wahrnimmt. Eine wesentliche Aufgabe ist die Herausgabe der amtlichen Klassifikation der Diagnosen, welche im Bereich der ambulanten und stationären Versorgung die Grundlage der Abrechnungssysteme bilden.

Der Aufbau des ICD 10-Diagnoseschlüssels

Beim ICD 10-Diagnoseschlüssel handelt es sich um einen alphanumerischen Code. Dieser beginnt stets mit einem Buchstaben, welchem zwei bis vier Ziffern folgen.

Unterteilt ist der ICD 10-Diagnoseschlüssel in 22 Krankheitskapitel, insgesamt 261 Krankheitsgruppen und 2.037 dreistellige Krankheitsklassen. Zudem gibt es 12.161 vierstellige Krankheitsklassen, sogenannte Subkategorien.

In der folgenden Tabelle sind die Kapitel ersichtlich:

Kapitel Gliederung Titel
I A00-B99 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
II C00-D48 Neubildungen
III D50-D90 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
IV E00-E90 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
V F00-F99 Psychische und Verhaltensstörungen
VI G00-G99 Krankheiten des Nervensystems
VII H00-H59 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
VIII H60-H95 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
IX I00-I99 Krankheiten des Kreislaufsystems
X J00-J99 Krankheiten des Atmungssystems>
XI K00-K93 Krankheiten des Verdauungssystems
XII L00-L99 Krankheiten der Haut und der Unterhaut
XIII M00-M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
XIV N00-N99 Krankheiten des Urogenitalsystems
XV O00-O99 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
XVI P00-P96 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
XVII Q00-Q99 Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien
XVIII R00-R99 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind
XIX S00-T98 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
XX V01-Y84 Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität
XXI Z00-Z99 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
XXII U00-U99 Schlüsselnummern für besondere Zwecke

Der ICD 10-Diagoseschlüssel kann noch durch einen weiteren Buchstabencode ergänzt sein, der die Sicherheit der Diagnose und die Lokalisation abbildet.

Sicherheit:

  • A: Ausschluss der Erkrankung/Diagnose
  • V: Verdacht auf die angegebene Diagnose
  • G: gesicherte Diagnose
  • Z: symptomfreier Endzustand nach einer Erkrankung

Lokalisation:

  • R: rechts
  • L: links
  • B: beidseits

Der ICD-Diagnoseschlüssel in der Kritik

Auch wenn die Diagnoseschlüssel heute in vielen ärztlichen Berichten gar nicht mehr wegzudenken sind, gab es in der Vergangenheit reichlich Kritik, die noch bis heute anhält. Dies zeigt sich schon alleine daran, dass der ICD 10-Diagnoseschlüssel schon im Jahr 1996 hätte verpflichtend eingeführt werden sollen. Nachdem die Ärzteschaft an dem Diagnoseschlüssel massive – und letztendlich auch erfolgreiche – Kritik geäußert hatte, wurde dieser 1996 zunächst auf freiwilliger Basis und schließlich in einer überarbeiteten Version im Jahr 2000 verpflichtend eingeführt.

Hauptkritikpunkte sind, dass man durch die technische Datenauswertung die Schweigepflicht der Ärzte aushebelt und die Patienten so zu einem „gläsernen Patienten“ werden. Gleiches gilt auch für die Gegenseite, dass die Auswertungen die Ärzteschaft zu einem „gläsernen Arzt“ machen, da durch die Auswertungen die Tätigkeit der Ärzte in einem zu hohen Maß kontrolliert und transparent gemacht wird.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der ICD 10-Diagnoseschlüssel teilweise keine Unterscheidung zwischen Diagnosen und Symptomen zulässt und auch nicht jede Symptomatik einem Krankheitsbild nach dem ICD entspricht.

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