Regelungen zur vertraulichen Geburt ab Mai 2014
Das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ (kurz: SchwHiAusbauG) ist zum 01.05.2014 in Kraft getreten, nachdem dieses bereits am 03.09.2013 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben wurde. Mit dem Gesetz soll erreicht werden, dass für Schwangere vor allem die Unterstützung in Konfliktsituationen durch den Bund sichergestellt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde ein Anspruch auf eine anonyme Beratung und die Möglichkeit, das Kind sicher in einer Klinik, einem Geburtshaus oder bei einer Hebamme zu bekommen rechtlich begründet. Hierbei wird die Schwangere durch die Schwangerschaftsberatungsstellen – auf Wunsch auch vertraulich – begleitet.
Hintergrund
Schwangeren ist das in Deutschland gut ausgebaute System an Unterstützung und Hilfen oftmals nicht bekannt. Dies führt dazu, dass sie sich keiner Beratungsstelle anvertrauen und es in der Folge immer wieder zu riskanten Geburten ohne medizinische Begleitung kommt. Sofern Mutter und Kind die Geburt ohne negative Folgen überstehen, werden die Kinder dem ungeachtet in lebensgefährlicher Art und Weise ausgesetzt oder in Babyklappen abgelegt.
Mit dem „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ soll das Ziel verfolgt werden, dass auch Schwangere die Unterstützung und Hilfe verstärkt annehmen. Damit sollen auch Schwangere erreicht werden, die bislang die Beratungsstellen nicht in Anspruch genommen haben.
Grundlage des „Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ war eine Studie, welche in der Zeit von Juli 2009 bis Oktober 2011 unter dem Namen „Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland“ durchgeführt wurde. Die Studie wurde vom Bundesfamilienministerium beim Deutschen Jugendinstitut (DJI) in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Studie wurden die Probleme und Motive von Frauen untersucht, die das Angebot einer anonymen Geburt oder eine Babyklappe nutzten. Wie die Studie herausfand, waren einerseits die Frauen, andererseits andere an der Kindesabgabe Beteiligte bezüglich des rechtssicheren Verhaltens verunsichert. Die betroffenen Kinder konnten meist ein Leben lang keine Kenntnis über ihre Herkunft erlangen.
Verfahrensregelung
§§ 26 ff. des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, kurz: SchKG – „Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten“ – regelt das Verfahren der vertraulichen Geburt. Die Möglichkeit der vertraulichen Geburt haben Frauen, die auch nach einer eingehenden psychosozialen Beratung ihre Schwangerschaft und Mutterschaft weiter verheimlichen möchten. Mit dem neuen Angebot wird eine geschützte und medizinisch betreute Entbindung ermöglicht und für eine Dauer von 16 Jahren die Anonymität der Mütter garantiert.
Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt und die entsprechende Vor- und Nachsorge entstehen, übernimmt nach § 34 Abs. 1 SchKG der Bund. Sofern die Mutter nach der Geburt die für den Geburtseintrag erforderlichen Angaben macht, kann der Bund die Kosten nach § 34 Abs. 3 SchKG von der zuständigen Krankenkasse zurückfordern.
Die betroffenen Frauen werden von den Beraterinnen bei einer vertraulichen Geburt auch nach der Entbindung begleitet. Damit steht auch hier ein Hilfsangebot zur Lösung von Konflikten zur Verfügung. Auch können Möglichkeiten zur Rücknahme des Kindes aufgezeigt werden. Sollte sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes entscheiden, wird es zur Adoption freigegeben. Ab dem 16. Lebensjahr können dann die betroffenen Kinder ihre Herkunft erfragen.
Hilfsangebote
Informationsbroschüren/Informationsflyer
Unter folgender Adresse können Informationsbroschüren/Informationsflyer angefordert werden:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
Tel.: 03018/272 2721
Fax: 03018/10 272 2721
E-Mail:
Internet: www.bmfsfj.de
Hilfetelefon
Unter der kostenlosen Rufnummer 0800/4040 020 wurde ab Mai 2014 auch ein bundesweites Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym & sicher“ eingerichtet!
Online-Angebot
Unter www.geburt-vertraulich.de können sich Schwangere ab dem 01.10.2014 anonym online beraten lassen.