Das digitale Arzneimittel-Rezept

Im Gesundheitswesen werden immer mehr Bereiche digitalisiert. Seit einiger Zeit wird auch an der Digitalisierung der Arzneimittelrezepte gearbeitet. Durch die Einführung eines E-Rezepts (elektronisches Arzneimittel-Rezept) werden die herkömmlichen Arzneimittelrezepte digitalisiert. Allerdings muss das E-Rezept in der Einführungsphase einige Hürden überwinden und auch Rückschläge in Kauf nehmen.

Allgemeines zum E-Rezept

Verschreibt ein Arzt ein Arzneimittel, erhält der Patient bislang eine Verordnung, mit der in der Apotheke das Arzneimittel ausgehändigt wird. Wird das Arzneimittel im Rahmen eines E-Rezeptes (auch eRezept) verordnet, wird dieses auf das Smartphone des Patienten übermittelt. Mit einer speziellen App – der E-Rezept-App – kann dann das verordnete Arzneimittel bzw. Medikament in der Apotheke vorbestellt und eingelöst werden. Allerdings kann das E-Rezept auch ohne die App genutzt werden. In diesem Fall erhält der Patient nur einen Ausdruck mit einem QR-Code, welcher dann in der Apotheke eingereicht werden kann.

Die Nutzungsmöglichkeiten

Für das E-Rezept benötigt man grundsätzlich die E-Rezept-App. Die E-Rezept-App wird von der gematik GmbH zur Verfügung gestellt und steht in den gängigen App-Stores zum Download zur Verfügung, wo die App unter „Das E-Rezept“ zu finden ist. Damit die App genutzt werden kann, muss das Smartphone den NFC-Übertragungsstandard unterstützen und mindestens mit dem Betriebssystem Android 13 oder iOS12 betrieben werden. Die Abkürzung „NFC“ bedeutet „Near Field Communication“.

Bei der E-Rezept-App wird unter der Grundfunktion und der Vollfunktion unterschieden. Mit der Grundfunktion können lediglich QR-Codes gescannt und papierlos eingereicht werden. Bei Nutzung der Grundfunktion ist eine Anmeldung an der App nicht erforderlich.

Soll die Vollversion genutzt werden, kann der Leistungserbringer (der das Arzneimittel verordnet) dieses direkt in die App einstellen. Der Patient kann dann diese Verordnung direkt an die Apotheke weiterleiten. Für die Nutzung der Vollversion muss eine Anmeldung an der App erfolgen. Hierfür muss die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten über die NFC-Funktion verfügen. Ob die elektronische Gesundheitskarte über diese Funktion bereits verfügt, ist daran erkennbar, dass unter den Deutschland-Farben ein sechsstelliger Zugangscode (der NFC-Code) steht. Neben der NFC-eGK wird noch eine PIN/PUK benötigt, welche die zuständige Krankenkasse zur Verfügung stellt.

Hat ein Patient bzw. ein Versicherter kein Smartphone bzw. ist dieses technisch nicht für die Nutzung des E-Rezeptes tauglich, händigt der Arzt einen Ausdruck mit einem QR-Code bzw. Rezeptcode aus. Diesen Code können schließlich die Apotheken auslesen und digital erfassen. Ab dem Jahr 2023 soll das E-Rezept auch über die elektronische Gesundheitskarte abgespeichert und in der Apotheke ausgelesen werden können.

Das E-Rezept kann bislang nur von Versicherten genutzt werden, die gesetzlich krankenversichert sind. Versicherte der privaten Krankenversicherung können das E-Rezept aktuell noch nicht nutzen. Die Nutzung des E-Rezepts für privat Krankenversicherte ist jedoch für die Zukunft vorgesehen und geplant.

Ausgeschlossene Arzneimittel für Nutzung des E-Rezeptes

Nicht für sämtliche Arzneimittel kann das E-Rezept für die Verordnung genutzt werden. So kann das E-Rezept nicht für Betäubungsmittel (gelbe Rezepte mit Durchschlag) und T-Rezepte (für Pomalidomid, Lenalidomid oder Thalidomid) verwendet werden. Diese Arzneimittel sind noch auf dem herkömmlichen Weg zu verordnen.

Ebenfalls ist der Einsatz des E-Rezeptes nicht für Privatverordnungen und Arzneimittelempfehlungen (grüne Rezepte) möglich.

Aktuell kann das E-Rezept auch nicht für sonstige Produkte nach § 31 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), wie bilanzierte Diäten und Teststreifen, Verbandmittel und für Rezepte des Sprechstundenbedarfes, verwendet werden. Auch diese Verordnungen sollen künftig über das E-Rezept möglich sein, wenngleich noch kein konkreter Zeitpunkt hierfür feststeht und auch nicht zeitnah zu erwarten ist.

Die Ausstellung eines E-Rezeptes

Ein E-Rezept wird von einer Arztpraxis über das Praxisverwaltungssystem ausgestellt. Bei der Ausstellung des E-Rezept erfolgt bereits ein Check/eine Prüfung, ob das Rezept vollständig ausgefüllt ist. Der verordnende Arzt signiert schließlich das E-Rezept mit seinem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Danach wird das E-Rezept auf den Server (E-Rezept-Server) der gematik GmbH übermittelt und auf diesem Server verschlüsselt gespeichert.

Mittels eines Rezeptcodes kann der Patient sein E-Rezept, das auf dem Server der gematik GmbH gespeichert ist, mit einem Token (einem Rezeptcode) abrufen. Den Token erhält der Patient von seinem Arzt; dies kann in Form eines Papierausdruckes erfolgen oder auch durch Übermittlung des Tokens an seine E-Rezept-App.

Was bislang geschah

Nachdem die Gesellschafterversammlung der gematik GmbH die bundesweite Einführung des E-Rezeptes beschlossen hat, wird seit Sommer 2021 deren Einführung vorbereitet. Die gematik GmbH ist für die Digitalisierung im Gesundheitswesen zuständig. Anfangs gab es in der Testregion Berlin/Brandenburg die ersten Erprobungen, die dann ab dem 01.12.2021 bundesweit ausgedehnt wurden.

Bis August 2022 wurde die Zeit genutzt, dass sich sämtliche Apotheken mit der erforderlichen Technik ausstatten, sodass ab September 2022 die E-Rezepte angenommen werden und auch mit den Krankenkassen abgerechnet werden können.

Im Jahr 2022 kann jeder Vertragsarzt noch selbst entscheiden, auf welchem Wege die Arzneimittel für den Patienten verordnet werden. Dies kann in dieser Übergangszeit also noch auf dem herkömmlichen Wege, aber auch in digitaler Form erfolgen. Erst im Laufe des Jahres 2023 soll für alle Vertragsärzte die Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezeptes bestehen.

Während der Einführungs- bzw. Erprobungsphase erfuhr das E-Rezept einige Rückschläge. Das Bundesland Schleswig-Holstein und die Region Westfalen-Lippe sollten ab September 2022 Testregionen sein, in denen die Vertragsärzte das E-Rezept bereits verpflichtend umsetzen sollten. Kurz vor dem Start im September 2022 hat die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein das Rollout jedoch zurückgezogen, nachdem von der dortigen Datenschutzbehörde datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet wurden. Im Oktober 2022 hat schließlich auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe aufgrund der Haltung des Bundesdatenschutzbeauftragten die Einführung des E-Rezeptes verschoben (Mitteilung der Ärztevereinigung vom 03.11.2022).

Das E-Rezept kann zum aktuellen Zeitpunkt damit von den Arztpraxen auf freiwilliger Basis angeboten werden. Bis dies jedoch flächendeckend eingeführt wird, wird noch einige Zeit benötigt. Die gematik GmbH teilte jedoch mit, dass das Ziel der flächendeckenden Einführung im Jahr 2023 weiterhin bestehen bleibt.

Vorteile des E-Rezeptes

Neben der enormen Papiereinsparung bei Einführung des E-Rezeptes (jährlich werden etwa 500 Millionen Verschreibungen von Arzneimitteln auf den rosa Zetteln ausgestellt), bietet das E-Rezept noch weitere Vorteile.

Bei Nutzung des E-Rezeptes werden Wechselwirkungen von Arzneimitteln leichter erkannt, was zu einer Erleichterung bzw. Verbesserung der Behandlung mit Arzneimitteln führt.

Versicherte bzw. Patienten müssen die Verordnung nicht mehr direkt in der Arztpraxis abholen. Hat das Arztgespräch beispielsweise im Rahmen einer Videosprechstunde stattgefunden, kann das Arzneimittelrezept durch das E-Rezept digital übermittelt werden.

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