Medizinischer Dienst Bund ab 01.01.2022

Mit dem MDK-Reformgesetz, welches bereits zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist, kam es zu einer kompletten Neuaufstellung der bisherigen Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).

Während die einzelnen Medizinischen Dienste in den Ländern bereits ab Juli 2021 umbenannt wurden und seitdem „Medizinischer Dienst“ (MD) heißen, wurde ab Januar 2022 auch der letzte Schritt mit der Neuaufstellung des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) umgesetzt.

Der Medizinische Dienst Bund

Die 15 Medizinischen Dienste in den Bundesländern sind die Träger des neuen Medizinischen Dienstes Bund. Der Medizinische Dienst Bund löst damit den bisherigen „Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V.“ ab.

Sowohl die einzelnen Medizinischen Dienste in den Ländern als auch der Medizinische Dienst Bund sind nun Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Ziel des MDK-Reformgesetzes war, dass die fachliche Unabhängigkeit der Gutachterinnen und der Gutachter gestärkt wird. Dementsprechend versteht sich der MD Bund als medizinische und pflegefachliche Expertenorganisation.

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund ist mit Frauen und Männern paritätisch besetzt. Neben ehrenamtlichen Mitgliedern aus der Selbstverwaltung der Krankenkassen und deren Verbände, gehören dem Verwaltungsrat noch Mitglieder aus sogenannten Betroffenenorganisationen (z. B. aus der Ärzteschaft und aus Pflegeberufen) an.

Die Finanzierung des MD Bund erfolgt umlagebasiert durch die Medizinischen Dienste der Länder und durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Der MD Bund befindet sich in der Theodor-Althoff-Str. 47, 45133 Essen.

Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund

Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund sind in erster Linie neben der Beratung des GKV-Spitzverbandes die Beratung der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene. Hierzu gehört unter anderem die Gutachtenerstellung zu grundsätzlichen Fragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Hinzu kommt die neue Aufgabe, dass für die Medizinischen Dienste in den Ländern Aufgaben und Richtlinien erlassen werden. Die Richtlinien sollen einheitliche Kriterien in der Beratung und Begutachtung bei den einzelnen Medizinischen Dienste sicherstellen.

Ebenfalls wird durch den Medizinischen Dienst Bund die Zusammenarbeit der in den Ländern ansässigen Medizinischen Dienste koordiniert und gefördert. Dies gilt auch für deren Durchführung der Aufgaben. Ziel ist, dass die bundesweite Begutachtung und Beratung nach einheitlichen Kriterien erfolgt.

Eine weitere Aufgabe des Medizinischen Dienstes Bund ist die Erstellung von Statistiken und Berichtigen zu den Begutachtungsaufgaben und prüfaufgaben. Zudem wird für die Gutachter der Medizinischen Dienste (in den Bundesländern) ein Fortbildungsprogramm angeboten, das zielgruppenorientiert und praxisgerecht für diesen Personenkreis gestaltet ist.

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