Neuauflage des Mutterpasses

Der Mutterpass, welcher letztmalig im April 2006 aktualisiert wurde, wurde im September 2009 neu auferlegt. Die Aktualisierung wurde erforderlich, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einige Änderungen in den Mutterschafts-Richtlinien vorgenommen hat.

Der Mutterpass kann von den Ärztinnen und Ärzten bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung angefordert werden. Dieser dient zur Herausgabe an Schwangere, nachdem die Schwangerschaft festgestellt wurde. In den Pass werden die nach den Mutterschafts-Richtlinien vorgesehenen und durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Ebenfalls werden in dem Mutterpass Angaben zur Geburt und zum Neugeborenen dokumentiert.

Wichtig ist der Mutterpass deshalb, weil dieser den behandelnden Ärztinnen bzw. Ärzten und den Hebammen und Entbindungshelfern wichtige Daten liefert und auch Risiken, die möglicherweise vorliegen, dokumentiert. Der Pass liefert auch während der Geburt und bei medizinischen Notfällen bedeutsame Informationen.

Es wird seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses empfohlen, dass Schwangere ihren Mutterpass stets bei sich tragen. Nach der Geburt sollte der Mutterpass nicht vernichtet werden, da dieser für ggf. folgende Schwangerschaften von Bedeutung sein kann.

Änderungen in den Mutterschafts-Richtlinien

Die Mutterschafts-Richtlinien erfuhren  beispielsweise in der Beratung zur Ernährung der Schwangeren eine Änderung. Weitere Änderungen wurden bei der Zahngesundheit, dem HIV-Antikörpertest, bei spezifischen Inhalten der Ultraschalluntersuchung und beim Testverfahren, welches Chlamydia Trachomatis-DNA nachweist, vorgenommen.

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