Behandlung HIV-Infizierter im Krankenhaus wurde erweitert

Mit einem Beschluss vom 18.06.2009 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, dass die ambulante Behandlungsmöglichkeit HIV-Infizierter im Krankenhaus erweitert wird. Dies teilt der G-BA in einer Pressemitteilung vom 19.06.2009 mit.

Bereits im Juni 2008 hat der G-BA beschlossen, dass HIV- bzw. Aids-Erkrankte ambulant im Krankenhaus behandelt werden können (s. auch Kliniken können weitere Erkrankungen ambulant im Krankenhaus behandeln). Dieser Beschluss bezog sich allerdings auf die Infizierten, bei denen aufgrund der Infektion bereits entsprechende Krankheitszeichen aufgetreten sind. Der G-BA-Beschluss vom 19.06.2009 erweitert nun die Möglichkeit, auch HIV-Infizierte ambulant im Krankenhaus zu behandeln, bei denen bislang noch keine entsprechenden infektionsbezogenen Krankheitssymptome aufgetreten sind.

Die Notwendigkeit des Beschlusses hat sich durch den G-BA dadurch ergeben, weil auch bei HIV-infizierten Personen ohne infektionsbezogene Symptome eine ambulante Behandlung (Diagnostik und Versorgung) erforderlich sein kann. Als Beispiel wurde angeführt, dass nun die Möglichkeit besteht, rechtzeitig mit einer antiretroviralen Therapie zu beginnen.

BMG wird Beschluss vorgelegt

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18.06.2009 wird nun dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt. Nach entsprechender Nicht-Beanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger erlangt dieser dann Rechtskraft. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dann verpflichtet, die ambulante Behandlung im Krankenhaus von HIV-Infizierten ohne entsprechende Krankheitssymptome zu übernehmen.

Hintergrund

Entsprechend des gesetzlichen Auftrages nach § 116b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V – hat der G-BA bereits im Oktober 2005 eine Richtlinie erlassen, die spezielle Erkrankungen aufführt, die ambulant im Krankenhaus behandelt werden können. Dabei handelt es sich entweder um seltene Erkrankungen oder um Erkrankungen, die einen besonderen Krankheitsverlauf haben.

Aktuell kann für folgende Erkrankungen eine spezialisierte ambulante Behandlung im Krankenhaus erfolgen: HIV/Aids, Rheuma, onkologische Erkrankungen, Hämophilie, schwere Herzinsuffizienz, Anfallsleiden und neuromuskuläre Erkrankungen, Tuberkulose und Multiple Sklerose, Mukoviszidose, angeborene Skelettsystemfehlbildungen, primär sklerosierende Cholangitis, Marfan-Syndrom, Morbus Wilson, pulmonale Hypertonie.

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