Ab 01.01.2009 gilt EHIC auch in Mazedonien
Ab dem 01.01.2009 kann die European Health Insurance Card (EHIC) – die EU-Krankenversichertenkarte - auch in Mazedonien verwendet werden. Damit wird für alle, die ihren Urlaub in Mazedonien verbringen, die Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen erleichtert. Sofern eine akute Hilfe von einem Arzt oder von einem Krankenhaus in Mazedonien erforderlich wird, kann ein bestehender Leistungsanspruch durch die Vorlage der EHIC nachgewiesen werden. Die ausländische Krankenversicherung rechnet die Kosten dann mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Die EHIC ist bereits bei einigen deutschen Krankenversichertenkarten auf der Rückseite integriert. Ist dies nicht der Fall, wird durch die zuständige Krankenversicherung eine provisorische Ersatzbescheinigung ausgestellt.
Nicht alle Kosten abgedeckt
Wer Leistungen in Mazedonien abruft, für den gelten die dortigen Regelungen der Krankenversicherung. Diese unterscheiden sich von den deutschen Leistungsansprüchen. So sieht die mazedonische Krankenversicherung eine Zuzahlung bei den Leistungen bis zu 20 Prozent vor. Eine Erstattung der mazedonischen Zuzahlung durch die deutsche Krankenversicherung kann nicht erfolgen.
Um die Kosten, die von der Krankenversicherung nicht übernommen werden können, abzusichern, sollte eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Damit kann auch ein notwendiger Rücktransport in das Inland – also Deutschland – abgesichert werden, der generell von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen wird.
Sollte die EHIC vom Leistungserbringer in Mazedonien, was in der Praxis häufig vorkommt, nicht akzeptiert werden, müssen die Kosten verauslagt werden. Über diese Kosten empfiehlt es sich, eine Rechnung ausstellen zu lassen. Die deutsche Krankenversicherung kann anhand dieser Rechnung einen evtl. möglichen Erstattungsanspruch prüfen.