IGeL-Umsatz steigt kontinuierlich
Aktuelle Umfrageergebnisse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) brachten heraus, dass Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) immer beliebter werden. Die Leistungen, die von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, werden von den behandelnden Ärzten immer häufiger angeboten und von den Patienten immer häufiger nachgefragt. Dies hat zur Folge, dass eine Umsatzsteigerung bei diesen Leistungen zu verzeichnen ist und der Umsatz bei den IGeL-Leistungen bereits die Milliardengrenze erreicht.
Das WIdO befragte in der Zeit von Juni bis Juli 2008 3.000 gesetzlich Krankenversicherte. Das Ergebnis ist im Hinblick auf die Umsatzzahlen bei den IGeL-Leistungen eindeutig. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz erneut gestiegen und erreicht dieses Jahr hochgerechnet einen Eurobetrag im Milliardenbereich.
Die Individuellen Gesundheitsleistungen
Die Individuellen Gesundheitsleistungen sind die Leistungen, die die Ärzte nicht über die Krankenversichertenkarte abrechnen können. Der Leistungskatalog der GKV sieht diese Leistungen nicht vor, da diese über das Maß des Notwendigen hinausgehen oder der medizinische Nutzen nicht nachgewiesen ist.
In jüngster Vergangenheit wurden verschiedene IGeL-Leistungen jedoch in den Leistungskatalog aufgenommen. Als Beispiele sind hier die Kinderuntersuchung U7a und die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung zu nennen, die ab dem 01. Juli 2008 zur Pflichtleistung der GKV wurden.
Fachärzte Spitzenreiter
Die zusätzlichen Leistungen wurden den Patienten hauptsächlich von den Fachärzten angeboten. Am aktivsten sind in diesem Bereich die Gynäkologen, die Hautärzte und die Augenärzte. Aber auch die Orthopäden und die Urologen gehören zu den Spitzenreitern unter den Ärzten.
Zumeist geht die Initiative, die Individuellen Gesundheitsleistungen ins Gespräch zu bringen, von den Ärzten aus. Ein Drittel der befragten gab jedoch in der WIdO-Umfrage an, selbst nach IGeL-Leistungen gefragt zu haben.
Bildungsstand und Einkommen des Patienten relevant
Ein interessantes Ergebnis der Umfrage ist, dass die Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen vom Bildungsstand des Patienten abhängig ist. So werden die Leistungen Patienten mit einer hohen Schulausbildung fast doppelt so oft angeboten (32,4 Prozent) wie Patienten mit einer einfachen Schulausbildung (17,8 Prozent).
Auch das Einkommen des Patienten hat einen Einfluss auf die Leistungsinanspruchnahme. Liegt das Haushaltsnettoeinkommen unter 1.000 € monatlich, bekamen nur 18,7 Prozent der Patienten die IGeL-Leistungen von ihrem behandelnden Arzt angeboten. Bei einem Haushaltsnettoeinkommen von über 4.000 € boten die Ärzte die Leistungen in 39,1 Prozent der Fälle an.
Arzt-Patienten-Beziehung verschlechtert
Die WIdO-Umfrage brachte auch ans Licht, dass noch viele Patienten den IGeL-Leistungen skeptisch gegenüberstehen. Jeder vierte Befragte äußerte Bedenken, dass durch das Angebot der zusätzlichen Leistungen die Arzt-Patienten-Beziehung leidet.
Patienten, die sich für eine Inanspruchnahme von IGeL entscheiden, sollten sich im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung über die Leistung geben lassen. Nur dadurch werden anschließende Irritationen vermieden. Ebenfalls ist es empfehlenswert, vom Arzt eine eindeutige Stellungnahme bzw. Information über die Notwendigkeit der Leistung einzufordern.