Weitere vier Erkrankungen können ambulant in Kliniken behandelt werden

Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilt, sollen künftig vier weitere Erkrankungen ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Nach dem Beschluss vom 19.06.2008 wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass die Behandlung der Erkrankungen:

  • Rheuma,
  • Krebserkrankungen des Auges,
    HIV/Aids und
  • Schwere chronische Herzinsuffizienz

demnächst von Krankenhäusern auch im ambulanten Bereich erbracht werden kann. In dem Beschluss wurden durch den G-BA festgelegt, welche Anforderungen von den Krankenhäusern zu erfüllen sind, damit die Behandlung der aufgeführten Krankheiten von diesen ambulant angeboten werden kann.

Die Erkrankungen

Rheuma

Die Krankheit „Rheuma“ umfasst alle Krankheiten im Bereich des Bewegungsapparates, die nicht durch tumoröse Veränderungen oder durch eine Verletzung hervorgerufen wurden. Allgemein handelt es sich beim Rheuma um Beschwerden am Stütz- und Bewegungsappart, die durch ziehende, reißende oder fließende Schmerzen gekennzeichnet sind.

In Deutschland leiden derzeit schätzungsweise 240.000 Menschen an Rheuma, wobei hiervon ca. 20.000 Kinder und Jugendliche betroffen sind.

Krebserkrankung des Auges

Krebserkrankungen sind in Deutschland die zweithäufigste Todesursache. Zu den „Spitzenreitern“ der Todesursachen bei den Krebserkrankungen gehören unter anderem die bösartigen Tumore des Dickdarmes, der Lunge, der weiblichen Brust, der Prostata und der Harnblase.

Nun wurden auch die Krebserkrankungen des Auges in die ambulant behandelbaren Krankheiten im Krankenhaus mit aufgenommen.

HIV/Aids

HIV-infizierte Menschen gibt es nach einer Schätzung des Robert-Koch-Institutes derzeit ca. 59.000 in Deutschland. HIV steht als Abkürzung für das „Humane Immundefizienz-Virus“, das eine Immunschwäche auslöst. Als Folge einer HIV-Erkrankung entwickelt sich Aids, das dadurch gekennzeichnet ist, dass sich unter anderem Tumore entwickeln bzw. verschiedene Organsysteme infiziert werden.

Schwere chronische Herzinsuffizienz

Leidet ein Mensch an einer schweren chronischen Herzinsuffizienz, wird der Organismus aufgrund einer Herzschwäche nicht mehr mit ausreichend Sauerstoff versorgt.

Dass in Deutschland ein großer Teil der Menschen unter dieser Krankheit leidet, zeigt die Anzahl der Erkrankten. Aktuell wird geschätzt, dass 700.000 Menschen an einer schweren chronischen Herzinsuffizienz leiden.

Krankheiten, die bereits ambulant behandelt werden können

Durch den Beschluss vom 19.06.2008 hat der G-BA die Krankheitsbilder ergänzt, die bislang bereits Kliniken im Rahmen einer spezialisierten Behandlung ambulante behandeln konnten. Diese sind:

  • Mukoviszidose,
  • Tuberkulose,
  • Multiple Sklerose,
  • Morbus Wilson,
  • onkologische Erkrankungen,
  • Marfan-Syndrom,
  • pulmonale Hypertonie,
  • primär sklerosierende Cholangitis und
  • Hämophilie.

Beschluss wird BMG vorgelegt

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19.06.2008 wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt. Beanstandet das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss nicht, tritt dieser mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Am 19.06.2008 beschloss der G-BA ebenfalls, das Hörscreening für Neugeborene in den GKV-Leistungskatalog mit aufzunehmen – lesen Sie hierzu: Hörscreening für Neugeborene.

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