European Health Insurance Card nun auch in Großbritannien erforderlich

Ein Krankenversicherungsschutz besteht bei einem vorübergehenden Aufenthalt für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung auch in Großbritannien. In der Vergangenheit genügte, um die Krankenversicherungsleistungen in Großbritannien in Anspruch zu nehmen, die Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. eines gültigen Reisepasses. Hier haben sich ab dem 01.04.2008 Änderungen ergeben.

Vorlage EHIC notwendig

Ab dem 01.04.2008 ist die Vorlage der European Health Insurance Card (kurz: EHIC) auch in Großbritannien erforderlich, um die Sachleistungen in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Auslandsabkommen zählt neben dem Vereinigten Königreich Großbritannien auch Nordirland einschließlich Gibraltar.

Wird die EHIC vorgelegt, können die Sachleistung in Anspruch genommen werden, die das britische Krankenversicherungsrecht vorsieht.

Folgen der Nichtvorlage

Sofern keine gültige EHIC bei einer Leistungsinanspruchnahme vorgelegt wird, wird durch den Leistungserbringer eine entsprechende Privatrechnung ausgestellt. Das bedeutet, der Patient wird als Privatpatient behandelt und muss die Kosten selbst an den Leistungserbringer entrichten. Die Rechnung kann der zuständigen Krankenkasse in Deutschland zur Erstattung vorgelegt werden. Jedoch wird die deutsche Krankenkasse im Regelfall nicht die vollständigen Kosten übernehmen können. Daher sollte – auch um sich für evtl. Kosten abzusichern, die nicht in den Leistungskatalog der GKV fallen – eine private Auslands-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Als Beispiel, welche Kosten durch die GKV nicht übernommen werden (dürfen), sind die Kosten für einen Rücktransport ins Inland, also nach Deutschland, zu nennen.

EHIC kann auch ab 2021 verwendet werden

Zum 31.12.2020 ist das Vereinigte Königreich, zu dem neben England, Schottland und Wales auch Nordirland gehört, aus der Europäischen Union ausgetreten. Der sogenannte Brexit wurde also für die Zeit ab dem 01.01.2021 vollzogen.

Das zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich abgeschlossene Handels- und Kooperationsabkommen enthält Regelungen über die soziale Sicherheit, welche über den 31.12.2020 hinaus gelten. Dadurch wird ermöglicht, dass die EHIC auch ab dem Jahr 2021 im Vereinigten Königreich genutzt werden kann. Es gelten damit für grenzüberschreitende Leistungen bei Krankheit grundsätzlich die bisherigen Bestimmungen weiter; nicht erfasst werden allerdings die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Eine EHIC, welche von einer deutschen Krankenkasse ausgestellt wurde, kann – wie auch eine Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Vereinigten Königreich ab dem Jahr 2021 eingesetzt werden.

Um umgekehrten Fall werden in Deutschland auch vorläufig alle im Vereinigten Königreich ausgestellten EHICs akzeptiert. Dies gilt auch für die Provisorische Ersatzbescheinigungen und die Global Health Insurance Card (GHIC), die im Vereinigten Königreich ausgestellt wurden.

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