European Health Insurance Card nun auch in Großbritannien erforderlich

Ein Krankenversicherungsschutz besteht bei einem vorübergehenden Aufenthalt für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung auch in Großbritannien. In der Vergangenheit genügte, um die Krankenversicherungsleistungen in Großbritannien in Anspruch zu nehmen, die Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. eines gültigen Reisepasses. Hier haben sich ab dem 01.04.2008 Änderungen ergeben.

Vorlage EHIC notwendig

Ab dem 01.04.2008 ist die Vorlage der European Health Insurance Card (kurz: EHIC) auch in Großbritannien erforderlich, um die Sachleistungen in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Auslandsabkommen zählt neben dem Vereinigten Königreich Großbritannien auch Nordirland einschließlich Gibraltar.

Wird die EHIC vorgelegt, können die Sachleistung in Anspruch genommen werden, die das britische Krankenversicherungsrecht vorsieht.

Folgen der Nichtvorlage

Sofern keine gültige EHIC bei einer Leistungsinanspruchnahme vorgelegt wird, wird durch den Leistungserbringer eine entsprechende Privatrechnung ausgestellt. Das bedeutet, der Patient wird als Privatpatient behandelt und muss die Kosten selbst an den Leistungserbringer entrichten. Die Rechnung kann der zuständigen Krankenkasse in Deutschland zur Erstattung vorgelegt werden. Jedoch wird die deutsche Krankenkasse im Regelfall nicht die vollständigen Kosten übernehmen können. Daher sollte – auch um sich für evtl. Kosten abzusichern, die nicht in den Leistungskatalog der GKV fallen – eine private Auslands-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Als Beispiel, welche Kosten durch die GKV nicht übernommen werden (dürfen), sind die Kosten für einen Rücktransport ins Inland, also nach Deutschland, zu nennen.

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