Häufige Fragen-Antworten zum Sterbegeld und den Überführungskosten der Gesetzlichen Unfallversicherung (FAQ)

Zahlt die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) Sterbegeld?

Ja, im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (hier wurde der Anspruch aus den Leistungsvorschriften gestrichen) kann die Gesetzliche Unfallversicherung Sterbegeld leisten.

Wann leistet die Gesetzliche Unfallversicherung Sterbegeld?

Die Gesetzliche Unfallversicherung leistet Sterbegeld, wenn der Tod eines Versicherten aufgrund eines Versicherungsfalls eingetreten ist. Als Versicherungsfall in der Gesetzlichen Unfallversicherung gelten die Arbeitsunfälle, die Wegeunfälle (als spezielle Form der Arbeitsunfälle) und die Berufskrankheiten.

In welcher Rechtsgrundlage ist das Sterbegeld geregelt?

Im Allgemeinen beschreibt § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB VII die Leistungen bei Tod, welche von der Gesetzlichen Unfallversicherung geleistet werden können. Hier wird in § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VII das Sterbegeld genannt. Die speziellen Anspruchsvoraussetzungen für das Sterbegeld werden in § 64 SGB VII definiert.

Wie hoch ist das Sterbegeld der Gesetzlichen Unfallversicherung?

Das Sterbegeld beträgt ein Siebtel der (jährlichen) Bezugsgröße, welche zum Zeitpunkt des Todes gilt. Da es sich bei der Bezugsgröße um eine Rechengröße im Sozialversicherungsrecht handelt, welche jährlich der Einkommensentwicklung angepasst wird, erhöht sich der Leistungsbetrag des Sterbegeldes entsprechend jährlich.

Im Kalenderjahr 2024 beträgt die Bezugsgröße 42.240 Euro in den alten Bundesländern und 41.580 Euro in den neuen Bundesländern. Dementsprechend wird für Versicherungsfälle im Kalenderjahr 2024 ein Sterbegeld in Höhe von 6.060 Euro (alte Bundesländer) bzw. 5.940 Euro (neue Bundesländer) geleistet.

Wer hat Anspruch auf das Sterbegeld?

Der Personenkreis, der Sterbegeld beanspruchen kann, ist in § 64 Abs. 1 SGB VII aufgezählt. Danach haben Witwen, Witwer, (leibliche) Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel, Geschwister, frühere Ehegatten und Verwandte der aufsteigenden Linie der Versicherten den Anspruch auf das Sterbegeld.

Die Auszahlung des Sterbegeldes erfolgt an denjenigen Berechtigten, der die Bestattungskosten getragen hat (§ 64 Abs. 3 SGB VII).

In welchem Fall leistet die Gesetzliche Unfallversicherung Überführungskosten?

Überführungskosten werden von der Gesetzlichen Unfallversicherung geleistet, wenn der Tod nicht am Ort der ständigen Familienwohnung des Versicherten eingetreten ist und sich der Versicherte wegen der versicherten Tätigkeit (oder wegen der Folgen des Versicherungsfalls) an diesem fremde Ort aufgehalten hat.

Wie hoch sind die Überführungskosten der Gesetzlichen Unfallversicherung?

Die Überführungskosten werden in der Höhe übernommen, welche für die Überführung an den Ort der Bestattung anfallen. Wie beim Sterbegeld auch, werden die Überführungskosten an denjenigen Berechtigten geleistet, der die Kosten getragen hat.

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