Häufige Fragen-Antworten zu Digitalen Pflegeanwendungen (FAQ)

Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung umfasst auch digitale Pflegeanwendungen. Folgend sind häufige Fragen und Antworten (FAQs) im Zusammenhang mit den digitalen Pflegeanwendungen zusammengefasst.

In welcher Rechtsgrundlage sind die digitalen Pflegeanwendungen geregelt?

In § 40a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) wird geregelt, was eine digitale Pflegeanwendung (DiPA) ist. Der Leistungsanspruch wird in § 39a SGB XI (ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen) und in § 40b SGB XI (Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen) geregelt.

Was sind digitale Pflegeanwendungen?

Nach der Gesetzesdefinition des § 40a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) handelt es sich bei digitalen Pflegeanwendungen um Anwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen und von den Pflegebedürftigen oder in der Interaktion von Pflegebedürftigen, Angehörigen und zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt werden können.

Die Anwendung kann über eine App zur Verfügung gestellt werden oder es kann sich um eine browsergestützte Anwendung handeln.

Was ist der Sinn und das Ziel von digitalen Pflegeanwendungen?

Der Sinn und das Ziel von digitalen Pflegeanwendungen ist, dass Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen gemindert werden und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegengewirkt wird.

Was sind Beispiele für digitale Pflegeanwendungen?

Als Beispiel für eine digitale Pflegeanwendung kann eine App genannt werden, mit denen Demenzerkrankte Gedächtnisspiele machen können. Auch eine digitale Pflegeanwendung, mit denen Pflegebedürftige Unterstützung erhalten, die Medikamenteneinnahme korrekt durchzuführen, können in Frage kommen.

Darüber hinaus können digitale Pflegeanwendungen bei körperrelevanten Themen zum Einsatz kommen, beispielsweise für die Durchführung von Übungen, um das Sturzrisiko zu reduzieren oder von Trainingsmaßnahmen, damit der Alltag besser bewältigt werden kann.

Welcher Pflegegrad muss für die Gewährung einer digitalen Pflegeanwendung vorliegen?

Damit ein Versicherter eine digitale Pflegeanwendung beanspruchen kann, muss eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung bestehen. Es genügt bereits die Einstufung in den Pflegegrad 1.

Wie hoch ist der Leistungsbetrag für digitale Pflegeanwendung?

Der Leistungsanspruch beträgt nach § 40b SGB XI monatlich 50,00 Euro. Dieser Leistungsbetrag kann für die ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen (§ 39a SGB XI) und den Einsatz digitaler Pflegeanwendungen verwendet werden.

Muss eine digitale Pflegeanwendung beantragt werden?

Ja, wenn ein Pflegebedürftiger eine digitale Pflegeanwendung in Anspruch nehmen möchte, muss bei der zuständigen Pflegekasse ein entsprechender Antrag gestellt werden. Wenn die Pflegekasse die Anspruchsvoraussetzungen für die digitale Pflegeanwendung bestätigt, wird der Leistungsantrag zunächst befristet bewilligt. Der Befristungszeitraum darf höchstens sechs Monate betragen. Während des Befristungszeitraums prüft die Pflegekasse, ob eine unbefristete Bewilligung der digitalen Pflegeanwendung möglich ist.

Wie erfolgt die Prüfung für eine unbefristete Bewilligung einer digitalen Pflegeanwendung?

Die pflegebedürftige Person, die die digitale Pflegeanwendung nutzen möchte, wird durch die zuständige Pflegekasse befragt. Hierbei kann die Form und der Kommunikationsweg von der pflegebedürftigen Person selbst gewählt werden. Sofern der Versicherte es wünscht, kann die Befragung auch auf telefonischem Wege erfolgten.

Erfolgt seitens der pflegebedürftigen Person keine Rückmeldung im Rahmen der (schriftlichen) Befragung bzw. besteht keine telefonische Erreichbarkeit, endet die (befristete) Leistungsbewilligung der digitalen Pflegeanwendung mit Ablauf des Bewilligungszeitraums.

Wer legt die Anspruchsvoraussetzungen für eine digitale Pflegeanwendung fest?

Die Anspruchsvoraussetzungen für eine digitale Pflegeanwendung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte festgelegt. Diese Festlegung erfolgt im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen.

Wer erbringt die ergänzenden Unterstützungsleistungen?

Die ergänzenden Unterstützungsleistungen bei digitalen Pflegeanwendungen werden von den zugelassenen ambulanten Pflegediensten erbracht.

Wer führt die Einführungsschulung für digitale Pflegeanwendungen durch?

Für die Durchführung der Einführungsschulung für eine digitale Pflegeanwendung kommt der Hersteller in Betracht. Ist dieser nicht zuständig, kann die Einführungsschulung auch als ergänzende Unterstützungsleistung von den zugelassenen ambulanten Pflegediensten erbracht werden.

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