Häufige Fragen-Antworten zur Kostenübernahme von antiallergenen Bettbezügen, Encasings (FAQ)

Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für antiallergene Bettbezüge?

Im Regelfall übernehmen die Krankenkassen die Kosten für antiallergene Bettbezüge – sogenannte Encasings – sofern diese medizinisch indiziert sind. Die medizinische Indikation ist gegeben, wenn ein Arzt – hier kommen vor allem Dermatologen in Betracht – bestätigt, dass eine Hausstaubmilbenallergie vorliegt.

Anzumerken ist jedoch, dass nicht alle gesetzlichen Krankenkassen die Encasings übernehmen. Schon am 20.09.2001 kamen die Spitzenverbände der Krankenkassen in der leistungsrechtlichen Bewertung von Allergikerbettwäsche zu dem Ergebnis, dass diese als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens angesehen werden können, womit eine Kostenübernahme auch verneint werden kann. Sollten antiallergene Bettbezüge benötigt werden, ist eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Krankenkasse zu empfehlen und die evtl. Kostenübernahme zu erfragen.

Wie werden antiallergene Bettbezüge (Encasings) leistungsrechtlich eingeordnet?

Mit Urteil vom 10.05.1995 hatte das Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen 1 RK 18/94 die antiallergenen Bettbezüge einmal als Heilmittel eingeordnet.

Im Rahmen der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (beispielsweise Urteil vom 30.01.2001, Az. B 3 KR 6/00 R) wurden die Heil- und Hilfsmittelbegriffe neu definiert. Nach dieser Rechtsprechung handelt es sich bei allen ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen, um Heilmittel.

Hilfsmittel sind hingegen alle ärztlich verordneten Sachen, die den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen. Damit wurden die antiallergenen Bettbezüge leistungsrechtlich als Hilfsmittel eingestuft.

Was sind Encasings?

Bei Encasings handelt es sich um spezielle Zwischenbezüge, welche zwischen Matratze, Bettkissen bzw. Bettdecke (Oberbett) und dem eigentlichen Matratzen-, Kissen- bzw. Bettbezug gezogen werden. Die speziellen Zwischenbezüge verhindern, dass der Hausstaubmilbenkot nach außen gelangen kann bzw. die Hautschuppen nicht zu den Hausstaubmilben vordringen können.

Wo beantrage ich die Kostenübernahme für antiallergene Bettbezüge?

Es sollte auf jeden Fall mit der zuständigen Krankenkasse Kontakt aufgenommen werden, wenn der Arzt antiallergene Bettbezüge empfiehlt und die Hausstaubmilbenallergie attestiert. Die Krankenkasse haben – sofern eine Kostenübernahme erfolgt – unterschiedliche Verträge mit den verschiedenen Leistungserbringern abgeschlossen, sodass bei jeder Krankenkasse individuelle Regelungen gelten bzw. zu beachten sind.

Wie wird die Allergie durch die Encasings vermieden bzw. verringert?

Durch die antiallergenen Bettbezüge wird vermieden, dass in der Matratze, dem Kopfkissen und den Bettdecken (Oberbett) der Milbenkot zurückgehalten wird, der zu der allergischen Reaktion führt. Gleichzeitig können durch die antiallergenen Bettbezüge keine Hautschuppen mehr in die Matratze, das Kopfkissen und die Bettdecken (Oberbetten) gelangen, womit den Milben keine Nahrung mehr zur Verfügung steht und sich die Milbenanzahl merklich verringert.

Muss für anitallergene Bettbezüge eine Zuzahlung geleistet werden?

Für Hilfsmittel muss grundsätzlich eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der übernommenen Leistung, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro geleistet werden. Die genannte Zuzahlung ist, sofern die Krankenkasse die Kosten für das Encasing übernimmt und die Zuzahlung von der Krankenkasse erhoben wird, auf die Gesamtversorgung zu entrichten.

Werden auch die Kosten für das Bett des (Ehe-)Partners übernommen?

Sofern für die antiallergenen Bettbezüge eine medizinische Indikation vorliegt und eine Kostenübernahme durch die zuständige Krankenkasse erfolgt, werden diese auch für (Ehe-)Partner in einem Doppelbett übernommen.