Häufige Fragen-Antworten zum Krankengeld (FAQ)

Wie hoch ist das Krankengeld für Beschäftigte?

Das Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird in Höhe von 70 Prozent des Regelentgelts (letztes Brutto-Arbeitsentgelt) geleistet. Maximal beträgt das Krankengeld jedoch 90 Prozent des bisherigen Netto-Arbeitsentgelts.

Wie hoch ist das Krankengeld für Arbeitslose?

Das Krankengeld wird in der bisherigen Höhe des Arbeitslosengeldes (Arbeitslosengeld I) geleistet. Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

Wie hoch ist das Krankengeld im Kalenderjahr 2025 maximal?

Im Kalenderjahr 2025 beträgt das kalenderjährliche Höchstregelentgelt 2025 183,75 Euro. Damit kann im Kalenderjahr 2025 ein maximales kalendertägliches Brutto-Krankengeld von (70 Prozent von 183,75 Euro) 128,63 Euro durch die Gesetzliche Krankenversicherung gewährt werden.

Wie hoch ist das Krankengeld im Kalenderjahr 2023 maximal?

Das kalenderjährliche Höchstregelentgelt beträgt für das Kalenderjahr 2023 172,50 Euro. Hieraus errechnet sich für das Kalenderjahr 2023 ein maximales kalendertägliches Brutto-Krankengeld von (70 Prozent von 172,50 Euro) 120,75 Euro.

Wie hoch ist das Krankengeld im Kalenderjahr 2022 maximal?

Für das Kalenderjahr 2022 liegt das Höchstregelentgelt bei 166,25 Euro täglich. Damit ergibt sich für das Kalenderjahr 2022 ein kalendertägliches Brutto-Höchst-Krankengeld von (70 Prozent von 166,25 Euro) 116,38 Euro.

Wie hoch ist das Krankengeld im Kalenderjahr 2021 maximal?

Im Kalenderjahr 2021 beträgt das kalendertägliche Höchstregelentgelt 161,25 Euro. Damit wird das Krankengeld im Kalenderjahr 2021 in Höhe von maximal (70 Prozent von 161,25 Euro) 112,88 Euro/kalendertäglich (Brutto) geleistet.

Werden aus dem Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge entrichtet?

Ja, das Krankengeld für Beschäftigte unterliegt der Beitragspflicht in der Gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Der Versicherte trägt aus seinem Brutto-Krankengeld den „Arbeitnehmerbeitrag“. Die Krankenkasse trägt die Differenz zum Gesamtbeitrag, welcher sich aus 80 Prozent des Regelentgelts berechnet. Aus dem Krankengeld sind keine Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung abzuführen.

Bei Arbeitslosen trägt die Bundesagentur für Arbeit die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge alleine.

In welchen Rechtsvorschriften ist das Krankengeld geregelt?

Die für das Krankengeld maßgebenden Rechtsvorschriften sind die §§ 44 bis 51 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (kurz: SGB V).

Ist das Krankengeld steuerpflichtig?

Die Entgeltersatzleistung "Krankengeld" ist nicht steuerpflichtig. Allerdings wird dieses in die Steuerprogression einbezogen. Mit Urteil vom 26.11.2008 (AZ: X R 53/06) bestätigte der Bundesfinanzhof, dass dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

Welcher Abrechnungszeitraum ist für die Krankengeldberechnung maßgebend?

Das Krankengeld wird aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Zudem werden Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate in die Krankengeldberechnung einbezogen.

Näheres zum Abrechnungszeitraum unter: Krankengeld-Berechnung, Bemessungszeitraum

Wie lange wird das Krankengeld geleistet?

Das Krankengeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit geleistet. Der maximale Leistungsanspruch beträgt jedoch 78 Wochen (546 Tage) innerhalb einer Drei-Jahres-Blockfrist.

Wird das Krankengeld von der Krankenkasse aufgrund des Erreichens der Höchstanspruchsdauer eingestellt, spricht man in der Praxis auch oftmals von „Aussteuerung“.

Zählen Zeiten der Entgeltfortzahlung als Krankengeldbezugszeit?

Zeiten, in denen der Krankengeldanspruch ruht, werden auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet. Das bedeutet, dass die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel sechs Wochen) und auch die Zeiten der Leistungsfortzahlung durch die Bundesagentur für Arbeit beim maximalen Leistungsanspruch berücksichtigt werden.

Werden Vorerkrankungen auf die maximale Krankengeldbezugszeit angerechnet?

Sollten Vorerkrankungen vorliegen, werden diese auf den maximalen Leistungsanspruch von 78 Wochen dann angerechnet, wenn diese die gleiche Ursache wie die aktuelle Arbeitsunfähigkeit hatten.

Verursachte eine andere Diagnose als die aktuelle in der Vergangenheit bereits schon einmal Arbeitsunfähigkeit, darf diese auf die Höchstanspruchsdauer nicht angerechnet werden.

Wann besteht wieder ein neuer Krankengeldanspruch?

Sofern der maximal Krankengeldbezug von 78 Wochen erreicht ist, besteht ein neuer Krankengeldanspruch wegen derselben Krankheit nach Beginn eines neuen Drei-Jahres-Zeitraums nur dann, wenn bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit ein Versicherungsverhältnis mit Krankengeldanspruch besteht. Zudem darf in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate

  • wegen dieser Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit bestanden haben und
  • der Versicherte muss erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.

Wird das Krankengeld dynamisiert?

Ja, das Krankengeld wird dynamisiert/erhöht. Die Dynamisierung erfolgt nach Ablauf eines Jahres nach Ende des Bemessungszeitraums. Maßgebender Dynamisierungsfaktor ist der letzte, seit 01. Juli geltende Anpassungsfaktor.

Wo erhalte ich Hilfe zu Fragen im Zusammenhang mit Krankengeld?

Hilfe zu Fragen im Zusammenhang mit dem Krankengeld kann man unter anderem von registrierten Rentenberatern, die für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung registriert sind, erhalten. Die registrierten Rentenberater arbeiten unabhängig von den Versicherungsträgern und können die Leistungsansprüche auch in Widerspruchsverfahren bzw. als Prozessagent in Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) durchsetzen.

Kontakt mit einem Rentenberater kann über das Kontaktformular aufgenommen werden.

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