Mütterrente III ab Januar 2027 Mit der Mütterrente III werden die Kindererziehungszeiten für alle Kinder - auch für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden - drei Jahre betragen. Damit werden alle Mütter rentenrechtlich vollständig gleichgestellt. Die Mütterrente wird zum 01.01.2027 in Kraft treten. Bildnachweis: © dolgachov | Bigstock |
Aktivrente | ab 01.01.2026 Ab dem 01.01.2026 wird die Aktivrente eingeführt. Dem Gesetz hierfür hat der Bundesrat am 19.12.2025 zugestimmt. Die Aktivrente regelt, dass Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung für nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze erbrachte Arbeitsleistungen bis zur Höhe von 24.000,00 Euro jährlich bzw. 2.000,00 Euro monatlich steuerfrei sind. Bildnachweis: © holbox | Bigstock |
Beitragssatz Rentenversicherung 2026 Für das Kalenderjahr 2026 beträgt der Beitragssatz (weiterhin) 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Damit liegt der Beitragssatz bereits im neunten Jahr in Folge unverändert bei 18,6 Prozent bzw. 24,7 Prozent. Bildnachweis: © Niyazz | Bigstock |