Kinder-Krankengeld | § 45 SGB V Beim Kinder-Krankengeld gibt es ab dem 01.07.2024 eine neue Bescheinigung. Die bisherige Bescheinigung im DIN A6-Format wird durch eine Bescheinigung im DIN A5-Format ersetzt. Sowohl die Angaben des Arztes als auch des betreuenden Elternteils werden nur noch auf der Vorderseite gemacht. Auf den bisherigen Bescheinigungen musste vom betreuenden Elternteil die Rückseite ausgefüllt werden, was – da dies die Rückseite war – oftmals vergessen wurden. Dies soll nun mit den neuen Bescheinigungen (dem neuen Muster 21) verbessert werden, die ab 01.07.2024 zu verwenden sind. |
Dynamisierungssatz Entgeltersatzleistungen ab 01.07.2024Entgeltersatzleistungen, die in der Zeit vom 01.07.2024 bis 30.06.2025 dynamisiert werden müssen, werden mit dem Anpassungsfaktor 1,0611 angepasst. Das heißt, es kommt zu einer Erhöhung von 6,11 Prozent der betroffenen Entgeltersatzleistungen, wie z. B. dem Krankengeld, dem Verletztengeld oder dem Übergangsgeld. |
Rentendynamisierung 2024Zum 01.07.2024 werden die gesetzlichen Renten um 4,57 Prozent erhöht. Damit liegt die Rentendynamisierung im dritten Jahr in Folge über vier Prozent. Erstmals werden im Jahr 2024 die Renten in den alten und den neuen Bundesländern (Rechtskreis West und Rechtskreis Ost) mit dem selben Prozentsatz erhöht und es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen den zwei Rechtskreisen. Durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2024 steigt der aktuelle Rentenwert von 37,60 Euro auf 39,32 Euro. |