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Sozialversicherung kompetent | Newsletter 2024-02

Sozialversicherung kompetent | Newsletter 2024-02

Newsletter
Sozialversicherung kompetent‍

Folgend erhalten Sie die aktuellen Informationen aus dem Bereich der Gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.


Leistungszuschlag bei vollstationärer Pflege

Ab dem 01.01.2024 wurden die prozentualen Leistungszuschläge für Pflegebedürftige in stationärer Pflege zu den pflegebedingten Aufwendungen (§ 43c SGB XI) angehoben. Die Leistungsverbesserung erfolgte im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG).



Erwerbsminderungsrenten | Eingliederungsversuch

Seit dem 01.01.2024 besteht aufgrund einer gesetzlichen Änderung die Möglichkeit, dass Bezieher einer Erwerbsminderungsrente einen Eingliederungsversuch ins Erwerbsleben für die Dauer von sechs Monaten durchführen können. Während dieser Zeit kann es nicht zum Entzug der Erwerbsminderungsrente kommen, auch wenn die Tätigkeit über dem festgestellten Restleistungsvermögen ausgeübt wird. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 43 Abs. 7 SGB VI.



Krankschreibung telefonisch möglich

Krankschreibung telefonisch

Seit dem 07.12.2023 kann eine Krankmeldung auch telefonisch erfolgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierzu einen Beschluss gefasst, dass in bestimmten Fällen für eine Krankmeldung der Arzt nicht mehr aufgesucht werden muss.

Bei der aktuellen Regelung handelt es sich nun um eine Dauerregelung. Die telefonische Krankschreibung wurde bereits zeitweise während der Corona-Pandemie (damals noch als befristete Regelung) ermöglicht.