Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 2024Zum Jahreswechsel 2023/2024 hat es keine Änderung beim Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung gegeben. Der Beitragssatz liegt auch im Kalenderjahr 2024 bei 2,6 Prozent. Eine höhere Beitragslast wird sich für Besserverdiener ergeben, da die Beitragsbemessungsgrenze zum 01.01.2024 angehoben wurde. |
Pflegesachleistung | § 36 SGB XI Ab dem 01.01.2024 wurden die Leistungsbeträge der Pflegesachleistung angehoben. Damit profitieren Pflegebedürftigen, die die Pflege in häuslicher Umgebung von Leistungserbringern durchführen lassen. Die Leistungsbeträge sind abhängig vom Pflegegrad, in den der Pflegebedürftige eingestuft ist. |
Pflegegeld | § 37 SGB XI Durch die gesetzlichen Änderungen, welche das PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) vorsieht, wurden die Leistungsbeträge für das Pflegegeld zum 01.01.2024 angehoben. Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürtige ab dem Pflegegrad 2, die ihre Pflege selbst sicherstellen (z. B. durch Familienangehörige). |