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Sozialversicherung kompetent | Newsletter 2023-12

Sozialversicherung kompetent | Newsletter 2023-12

Newsletter
Sozialversicherung kompetent‍

Folgend erhalten Sie die aktuellen Informationen aus dem Bereich der Gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.


Krankschreibung telefonisch möglich

Krankschreibung telefonisch

Seit dem 07.12.2023 kann eine Krankmeldung auch telefonisch erfolgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierzu einen Beschluss gefasst, dass in bestimmten Fällen für eine Krankmeldung der Arzt nicht mehr aufgesucht werden muss.

Bei der aktuellen Regelung handelt es sich nun um eine Dauerregelung. Die telefonische Krankschreibung wurde bereits zeitweise während der Corona-Pandemie (damals noch als befristete Regelung) ermöglicht.



Berufskrankheit | Posttraumatische Belastungsstörung

Am 22.06.2023 hat das Bundessozialgericht ein bedeutendes Urteil gesprochen, mit dem bestätigt wurde, dass auch eine Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Geklagt hatte ein Rettungssanitäter, der in dieser Tätigkeit zahlreiche traumatisierende Ereignisse erlebt hatte.



Beitragssatz Rentenversicherung 2024

Im Kalenderjahr 2024 bleibt der Beitragssatz zur allgemeinen und knappschaftlichen Rentenversicherung stabil. Der Beitragssatz liegt weiterhin bei 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Für Besserverdiener kann sich aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen dennoch eine höhere Beitragslast ergeben.