Versicherungsnummernachweis | § 147 SGB VIAb dem 01.01.2023 hat der Versicherungsnummernachweis den Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis) ersetzt. Die Rechtsgrundlage für den neuen Versicherungsnummernachweis ist § 147 Abs. 4 bis 6 SGB VI. |
Beitragssatz Pflegeversicherung 2023 | Pflegebeitrag Ab dem 01.07.2023 wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf 3,4 Prozent und der Kinderlosenzuschlag auf 0,6 Prozent angehoben. Gleichzeitig werden ab dem 01.07.2023 die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, indem Versicherte mit mehreren Kindern eine Entlastung bei der Beitragslast erfahren. |
Verhütung von Zahnerkrankungen | PflegebedürftigeFür Pflegebedürftige, für die mindestens der Pflegegrad 1 bestätigt ist, besteht ein Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Lesen Sie hier, welche individualprophylaktischen Leistsungen von der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Pflegebedürftigen übernommen werden. |