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Sozialversicherung kompetent | Newsletter 2022-01

Sozialversicherung kompetent | Newsletter 2022-01

Newsletter
Sozialversicherung kompetent‍

Folgend erhalten Sie die aktuellen Informationen aus dem Bereich der Gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.


Leis‍tungszuschlag bei vollstationärer Pflege

 

Ab dem 01.01.2022 haben Pflegebedürftige in stationärer Pflege einen Anspruch auf einen Leistungszuschlag zu den pflegebedingten Aufwendungen (§ 43c SGB XI). Damit werden die pflegebedingten Aufwendungen begrenzt.

 

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Hinzuver‍dienstgrenze Altersfrührentner 2022

 

Die Hinzuverdienstgrenze wurde auch im Jahr 2022 für Altersfrührentner aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie stark angehoben und beträgt 46.060,00 Euro. Die übliche Hinverdienstgrenze von 6.300,00 Euro kommt damit nicht zum Tragen. Ebenfalls wurde die Anwendung des Hinzuverdienstdeckels für das Jahr 2022 ausgesetzt.

 

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Beitragssatz Pflegeversicherung 2022

 

In der Pflegeversicherung wurde der Kinderlosenzuschlag von 0,25 auf 0,35 Prozent zum 01.01.2022 erhöt. Der Beitragssatz von 3,05 Prozent wurde hingegen stabil gehalten.

 

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Teilrente bis zu 99,99 Prozent möglich

 

Mit Urteil vom 14.09.2021 hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden, dass eine Teilrente bereits dann vorliegt, wenn diese in Höhe von 99,99 Prozent bezogen wird.‍

 

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