Unfallversicherung
Auch die bereits im Jahre 1884 gegründete Unfallversicherung ist – neben der Gesetzlichen Krankenversicherung – eine der ältesten Sozialversicherungszweige.
Die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind die:
- Gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen)
Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand weitestgehend regional gegliedert.
Aufgaben
Aufgabe der Gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass Risiko der Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten zu tragen. Hier sieht der Leistungskatalog die Zahlung von Renten vor. Darüber hinaus werden alle Leistungen, wie z. B. Heilbehandlung, Hilfsmittel, u. s. w. gewährt, die aufgrund des Versicherungsfalles notwendig sind.
Eine elementare Aufgabe ist jedoch auch die Prävention – also Leistungen und Maßnahmen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.