Gesetzliche UnfallversicherungAuch die bereits im Jahre 1884 gegründete Unfallversicherung ist – neben der Gesetzlichen Krankenversicherung – eine der ältesten Sozialversicherungszweige.
Die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind die:
Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand weitestgehend regional gegliedert. Aufgaben Aufgabe der Gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass Risiko der Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten zu tragen. Hier sieht der Leistungskatalog die Zahlung von Renten vor. Darüber hinaus werden alle Leistungen, wie z. B. Heilbehandlung, Hilfsmittel, u. s. w. gewährt, die aufgrund des Versicherungsfalles notwendig sind. Eine elementare Aufgabe ist jedoch auch die Prävention – also Leistungen und Maßnahmen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. |
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- Hilfeleistung bei Unglücksfall unfallversichert
- UV-Schutz während Pflegetätigkeit
- Unterbrechung Pflegetätigkeit ohne UV-Schutz
- Arbeitsunfall als Beschäftigter oder Helfer bei Unglücksfall
- DEÜV-Meldeverfahren, neue Personengruppe 190
- Kein Arbeitsunfall bei koronarer Drei-Gefäß-Erkrankung
- Wegeunfall zur Wohnung des Bruders
- Gesetzliches Unfallversicherungsmonopol von EuGH bestätigt
- Arbeitsunfall und der Beweisnotstand
- Entgeltmeldungen Unfallversicherung Gesellschafter-Geschäftsführer
