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Auch die bereits im Jahre 1884 gegründete Unfallversicherung ist – neben der Gesetzlichen Krankenversicherung – eine der ältesten Sozialversicherungszweige. Die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind die:
Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand weitestgehend regional gegliedert. Aufgaben
Aufgabe der Gesetzlichen
Unfallversicherung ist, dass Risiko der Arbeitsunfälle,
Wegeunfälle und Berufskrankheiten zu tragen. Hier sieht der
Leistungskatalog die Zahlung von Renten vor. Darüber hinaus
werden alle Leistungen, wie z. B. Heilbehandlung, Hilfsmittel, u. s.
w. gewährt, die aufgrund des Versicherungsfalles notwendig sind. Eine elementare Aufgabe ist jedoch auch die Prävention – also Leistungen und Maßnahmen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. |
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- Rentenversicherungskonto
- Hinzuverdienstgrenzen EM-Renten 2012
- Hinzuverdienstgrenzen Altersfrührentner 2012
- Beitragssatz Rentenversicherung 2012
- RV-Pflicht Pflegepersonen, internatsmäßige Unterbringung Pflegebedürftiger
- Rentenrechtliche Zeiten, Anrechnungszeiten
- Rentendynamisierung 2011
- Hinzuverdienstgrenzen EM-Renten 2011
- Hinzuverdienstgrenzen Altersfrührentner 2011
- Zuschlag bei Witwen- und Witwerrenten
