Die Rentenerhöhung zum 01.07.2015

Die gesetzlichen Renten werden immer zum 01. Juli eines Jahres angepasst, sprich dynamisiert. Auch zum 01.07.2015 findet wieder eine Erhöhung der Renten statt. Die etwa 20,5 Millionen Rentner der Deutschen Rentenversicherung erhalten ab 01.07.2015 im Westen (in den alten Bundesländern) eine um 2,1 Prozent höhere Rente und im Osten (in den neuen Bundesländern) eine um 2,5 Prozent höhere Rente.

Die Dynamisierungswerte zum 01.07.2015 wurden mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 am 29.04.2015 durch das Bundeskabinett beschlossen.

Die Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) äußerte sich positiv über die Höhe der diesjährigen Rentenanpassung. Die Anpassung der Renten im Jahr 2015 ist laut Nahles hinsichtlich der Höhe der Dynamisierung eine gute Nachricht. Damit profitieren auch die Rentenbezieher von der guten wirtschaftlichen Lage.

Neuer Rentenwert

Durch die Erhöhung der Renten zum 01.07.2015 erhöht sich der aktuelle Rentenwert im Westen von bisher 28,61 Euro auf 29,21 Euro und im Osten von bisher 26,39 Euro auf 27,05 Euro. Der aktuelle Rentenwert drückt den Wert eines Entgeltpunktes aus.

Dass die Rentenerhöhung im Osten höher ausfällt als im Westen, ist auf die günstigere Lohn- und Gehaltsentwicklung in den neuen Bundesländern zurückzuführen.

Insgesamt könnte die Rentenanpassung im Jahr 2015 um etwa einen Prozentpunkt höher liegen. Doch ein statistischer Einmaleffekt hat sich in diesem Jahr negativ auf die Höhe der Rentendynamisierung ausgewirkt. Bei diesem Effekt handelt es sich um eine Vorgabe der EU, im Rahmen derer die Beschäftigungsstatistik revidiert werden musste. In die Statistik mussten bestimmte Beschäftigte im Niedriglohnbereich mit aufgenommen werden, was sich negativ auf die Gehaltsentwicklung, welche ein maßgebender Faktor für die Berechnung der Rentendynamisierung ist, auswirkt.

Dynamisiert werden immer die Brutto-Renten. Von der Brutto-Rente werden im Regelfall noch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Während sich der Rentenversicherungsträger zur Hälfte an den Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt (außer am kassenindividuellen Sonderbeitrag), müssen die Pflegeversicherungsbeiträge vollständig vom Rentner alleine getragen werden. Der allgemeine Krankenkassenbeitrag liegt im Jahr 2015 bei 14,6 Prozent (zzgl. Sonderbeitrag), der Pflegeversicherungsbeitrag bei 2,35 Prozent. Sofern es sich um kinderlose Versicherte handelt, muss noch der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent geleistet werden.

Über die Rentenerhöhung und die exakte individuelle Rente wird der zuständige Rentenversicherungsträger die Versicherten schriftlich informieren. Zu beachten ist, dass die Renten im Regelfall am Ende des Monats ausgezahlt werden. Das heißt, dass die neue, erhöhte Rente erstmals erst Ende Juli 2015 überwiesen wird.

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