Die Gesetzliche Rentenversicherungist nach der Gesetzlichen Krankenversicherung und Unfallversicherung einer der ältesten Zweige der Sozialversicherung. Nachdem diese bereits im Jahre 1889 unter Friedrich I. und Reichskanzler Otto von Bismarck beschlossen wurde, wurde der Zweig 1891 eingeführt. Dieser beschränkte sich jedoch vorerst auf den Personenkreis der Arbeiter, bis dann 1911 noch der Versicherungsschutz für die Angestellten verabschiedet wurde. Die Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung sind die:
AufgabeAufgabe der Rentenversicherung ist die Zahlung von Renten an Versicherte (z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente) und Hinterbliebene (z. B. Waisenrente, Witwenrente). Zusammenfassend fängt die Rentenversicherung also das Risiko des Alters oder des Todes für die Hinterbliebenen auf. Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Rentenversicherung beinhaltet jedoch auch Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und der Teilhabe am Arbeitsleben (früher: berufliche Rehabilitation). Dies sind Maßnahmen, die die Erwerbsfähigkeit wieder herstellen sollen, damit Rentenzahlungen wegen Erwerbsminderung vermieden bzw. auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben werden. |
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- Rentenversicherungskonto
- Hinzuverdienstgrenzen EM-Renten 2012
- Hinzuverdienstgrenzen Altersfrührentner 2012
- Beitragssatz Rentenversicherung 2012
- RV-Pflicht Pflegepersonen, internatsmäßige Unterbringung Pflegebedürftiger
- Rentenrechtliche Zeiten, Anrechnungszeiten
- Rentendynamisierung 2011
- Hinzuverdienstgrenzen EM-Renten 2011
- Hinzuverdienstgrenzen Altersfrührentner 2011
- Zuschlag bei Witwen- und Witwerrenten
