Versicherungsrecht (GKV)
Die Gesetzliche Krankenversicherungist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und wurde bereits im Jahre 1883 gegründet. Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung: Die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Gesetzlichen Krankenkassen.
Aufgabe Bereits seit der Gründung der Krankenversicherung stand die Solidarität im Vordergrund. Also der Ausgleich der Risiken zwischen:
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- Freiwillige Versicherung, Leistungen der Eingliederungshilfe
- Screening Schwangerschaftsdiabetes
- Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
- Versicherungsfreiheit von höher verdienenden Arbeitnehmern
- Beitragsberechnung bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern
- Fahrkosten
- Nikolausurteil
- Haushaltshilfe
- Krankengeld-Berechnung, Bemessungszeitraum
- Krankengeld-Berechnung
