Beitragssatz wird ab Januar 2015 auf 18,7 Prozent gesenkt

Der Beitragssatz in der Gesetzlichen Rentenversicherung wird zum 01.01.2015 um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent gesenkt. Der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt ebenfalls zum 01.01.2015 – von 25,8 Prozent auf 24,8 Prozent. Dies beschloss die Bundesregierung am 19.11.2014.

Die Beitragssatzsenkung ist aufgrund der weiterhin positiven Finanzentwicklung in der Gesetzlichen Rentenversicherung trotz der weniger dynamischen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland möglich. Der Schätzerkreis hatte kürzlich eine Nachhaltigkeitsrücklage von etwa 33,5 Milliarden Euro für die Gesetzliche Rentenversicherung geschätzt. Dies entspricht etwa 1,82 Monatsausgaben.

Sollte es zu keiner Beitragssatzsenkung im Jahr 2015 kommen, würde Ende 2015 die Nachhaltigkeitsrücklage etwa 1,7 Monatsausgaben betragen. Da es die gesetzliche Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben gibt, ist die nun beschlossene Beitragssatzsenkung zum 01.01.2015 gesetzlich vorgeschrieben. Die Beitragssatzsenkung wird mit der Beitragssatzverordnung 2015 umgesetzt.

Durch die Beitragssatzsenkung um 0,2 Prozent werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber um jeweils etwa eine Milliarde Euro jährlich an Rentenversicherungsbeiträgen entlastet.

Ursprünglich hätte der Beitragssatz zur Rentenversicherung bereits zu Jahresbeginn 2014 gesenkt werden können und müssen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Leistungsverbesserungen, welche mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ab Juli 2014 umgesetzt wurden, bedeuteten allerdings enorme Mehrbelastungen. Daher wurde auf die Senkung des Beitragssatzes im Jahr 2014 verzichtet.

Beitrag soll bis 2018 stabil bleiben

Bis zum Jahr 2018 könnte nach den aktuellen Vorausberechnungen der Beitragssatz von 18,7 Prozent stabil gehalten werden. Danach kommt es nach den Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Beitragsanhebungen, welche der demografischen Belastung geschuldet sind. Bis zum Jahr 2020 soll der Beitragssatz nach den aktuellen Berechnungen (Stand: 2014) nicht über 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent liegen.

Neue Werte

Durch die Senkung des Beitragssatzes ergeben sich ab 01.01.2015 Änderungen in den unterschiedlichsten Werten. Einige relevante Werte sind folgend zusammengestellt:

  • Beitragssatz Gesetzliche Rentenversicherung: 18,7 Prozent
  • Beitragssatz knappschaftliche Rentenversicherung: 24,8 Prozent
  • Mindestbeitrag freiwillig Rentenversicherte: 84,15 Euro
  • Höchstbeitrag Pflichtversicherte/freiwillig Versicherte alte Bundesländer: 1.131,35 Euro
  • Höchstbeitrag Pflichtversicherte/freiwillig Versicherte neue Bundesländer: 972,40 Euro
  • Regelbeitrag für Selbstständige und Handwerker: 530,15 Euro (West)/451,61 Euro (Ost).

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