Beitragssatz Pflegeversicherung

Beitragssatz steigt auf 2,35 bzw. 2,60 Prozent

Der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2015 um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent. Für kinderlose Versicherte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr beträgt der Beitragssatz dann mit dem Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten insgesamt 2,6 Prozent.

Die Erhöhung des Beitragssatzes wurde im Rahmen der Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze erforderlich. Nach dem ersten Pflegestärkungsgesetz werden ab Januar 2015 sowohl die ambulanten als auch die stationären Pflegeleistungen erhöht bzw. ausgeweitet. Für die Leistungsverbesserungen ist eine Beitragssteigerung von 0,2 Prozentpunkten erforderlich. 0,1 Prozent der Beitragssteigerung – entspricht zirka 1,2 Milliarden Euro jährlich – fließen in den Pflegevorsorgefonds. Durch den Pflegevorsorgefonds werden mögliche Beitragssteigerungen ab den Jahren 2034 abgefedert. Dies ist die Zeit, ab der die geburtenstarken Jahrgänge in das Pflegealter kommen.

Solidarische Finanzierung bei Arbeitnehmern

Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den ab 01.01.2015 gültigen Beitragssatz in Höhe von 2,35 Prozentpunkten solidarisch. Das heißt, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit 1,175 Prozentpunkten (gerechnet aus dem beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelt) belastet werden. Sollte ein Kinderlosenzuschlag zu entrichten sein, ist dieser vom Versicherten alleine aufzubringen.

Bei Rentnern beteiligt sich der zuständige Rentenversicherungsträger – anders als bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung – nicht an den Pflegeversicherungsbeiträgen. Das bedeutet, dass hier die Beitragserhöhung von 0,3 Prozentpunkten vollständig von den Rentnern alleine zu tragen ist.

Beitragsmehreinnahmen

Durch die Anhebung des Beitragssatzes im Jahr 2015 fließen der Sozialen Pflegeversicherung Mehreinnahmen in der Größenordnung von etwa 3,63 Milliarden Euro zu. Hiervon werden 2,4 Milliarden Euro für die Leistungsverbesserungen herangezogen; 1,2 Milliarden fließen in den bereits erwähnten Pflegevorsorgefonds.

Ausblick

Mit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wird der Beitragssatz um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben!

Bildnachweis: © K.-U. Häßler - Fotolia

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