Rentenerhöhung zum 01.07.2014

Wie jedes Jahr im Juli werden auch im Jahr 2014 die gesetzlichen Renten erhöht. Das Bundeskabinett hat am 30.04.2014 die Dynamisierungssätze zum 01.07.2014 beschlossen. Demnach steigen die Renten in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) um 1,67 Prozent und in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) um 2,53 Prozent. Der aktuelle Rentenwert – der Wert eines Entgeltpunktes – beträgt dann in der Zeit von Juli 2014 bis Juni 2015 28,61 Euro in den alten Bundesländern und 26,39 Euro in den neuen Bundesländern.

Bis Juni 2014 beträgt der aktuelle Rentenwert 28,14 Euro (West) bzw. 25,74 Euro (Ost).

Unterschiedliche Rentenanpassung

Dass die Renten in den neuen Bundesländern stärker als in den alten Bundesländern steigen, ist auf zwei Faktoren zurückzuführen.

Einerseits gab es in den neuen Bundesländern höhere Lohnzuwächse. Bei der Berechnung der Rentendynamisierung ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter ein wesentlicher Faktor. Während in den alten Bundesländern die Löhne und Gehälter um 1,5 Prozent gestiegen sind, lag die Steigerung in den neuen Bundesländern mit 4,32 Prozent deutlich höher.

Andererseits sind die ausgesetzten Rentenminderungen aufgrund der Rentengarantieklausel im Osten bereits eingespart. Hierdurch hat sich in den alten Bundesländern nochmals eine Dämpfung der Rentenerhöhung ergeben, welche in den neuen Bundesländern im Jahr 2014 keine Rolle mehr gespielt hat. Würde der Nachholfaktor unberücksichtigt bleiben, hätte sich eine deutlichere Rentenerhöhung in den alten Bundesländern ergeben. Die Verrechnung der damals unterbliebenen Rentenkürzung ist allerdings nun mit dem Jahr 2014 vollständig abgeschlossen.

Rentenkassen informieren über Rentenerhöhung

Die Rentenkassen werden die Rentner über die ihnen zustehende Rente für die Zeit ab Juli 2014 informieren. In den Mitteilungen wird die neue Rentenhöhe ausgewiesen. Die neue Brutto-Rentenhöhe ab 01.07.2014 wird errechnet, indem die im Rahmen der Bescheiderteilung errechneten Entgeltpunkte mit dem neuen aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Von der Brutto-Rente werden dann noch die Beiträge zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Abzug gebracht. Bei den Beiträgen zur Krankenversicherung (insgesamt 15,5 Prozent) beteiligt sich der Rentenversicherungsträger mit 7,3 Prozent, während die Pflegeversicherungsbeiträge (2,05 Prozent bzw. 2,30 Prozent) vom Rentenbezieher alleine aufgebracht werden müssen.

Damit die Rentenberechnungen und damit auch die jährlich erfolgenden Rentendynamisierungen korrekt erfolgen, sollten Rentenbescheide von registrierten Rentenberatern geprüft werden. Damit haben alle Rentner die Sicherheit, dass durch eine falsche oder fehlerhafte Rentenberechnung keine finanziellen Nachteile entstehen. HIER können Sie einen registrierten Rentenberater für eine Rentenbescheidprüfung kontaktieren!

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