Erwerbsminderungsrente und Rentenabschläge Drucken E-Mail

Anhebung Altersgrenze für Rentenabschläge bei Erwerbsminderung

Wird eine Altersrente vor Erreichen des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen, werden Rentenabschläge bis maximal 10,8 Prozent seitens des Rentenversicherungsträgers berechnet. Diese Rentenabschläge führte der Gesetzgeber mit Wirkung ab 01.01.2001 ein, um Ausweichreaktionen der Versicherten von einer Altersrente in die Erwerbsminderungsrente zu vermeiden. Hintergrund war die Erhöhung des frühestmöglichen (abschlagsfreien) Beginns einer Altersrente.

Ab dem Jahr 2012 wird erneut die Regelaltersgrenze vom derzeit vollendeten 65. Lebensjahr auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht. Damit geht erneut auch die Erhöhung des Alters für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente einher. Künftig wird die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente daher erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden können. Der Abschlag beträgt jedoch auch künftig maximal 10,8 Prozentpunkte.

Schrittweise Erhöhung

Ab dem Jahr 2012 wird das Alter, ab dem die abschlagsfreie Inanspruchnahme einer Erwerbsminderungsrente beansprucht werden kann, wie folgt auf das 65. Lebensjahr angehoben:

Zurechnungszeit unverändert

Obwohl das Alter für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente angehoben wird, bleibt die Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr unverändert.

Die Zurechnungszeit hat die Auswirkung, dass Versicherte – vor allem wenn die Erwerbsminderung in jungen Jahren eintritt – keine extrem niedrige Rente erhalten. Rentenrechtlich wird unterstellt, dass ab dem Eintritt der Erwerbsminderung die bis dahin durchschnittlich jährlich erreichten Entgeltpunkte zum 60. Lebensjahr erwirtschaftet worden wären. Den betroffenen Versicherten wird also eine bestimmte Entgeltpunktzahl gutgeschrieben, die die Erwerbsminderungsrente – teilweise enorm – erhöhen.

Fazit

Bis zum Jahr 2011 können die Renten wegen Erwerbsminderung abschlagsfrei in Anspruch genommen werden. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente ab dem Jahr 2012 wird der abschlagsfreie Beginn schrittweise angehoben. Ab dem Jahr 2024 können schließlich die Erwerbsminderungsrenten erst ab einem Alter von 65 Jahren abschlagsfrei beansprucht werden. Die Abschläge bleiben allerdings weiterhin bei maximal 10,8 Prozent begrenzt.

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 12. Februar 2010 um 14:25 Uhr