| DEÜV-Meldeverfahren, neue Personengruppe 190 |
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Ab 2010 wird im DEÜV-Meldeverfahren eine neue Personengruppe 190 eingeführtAb dem 01.01.2010 wird im DEÜV-Meldeverfahren eine neue Personengruppe „190“ eingeführt. Diese neue Personengruppe geht mit der Verpflichtung der Arbeitgeber einher, dass ab dem Jahr 2010 auch für Beschäftigte, die ausschließlich gesetzlich unfallversichert sind, eine „Meldung zur Sozialversicherung“ abzugeben ist. Ausschließlich gesetzlich unfallversichertFolgende Personenkreise sind ausschließlich in der Gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert:
Anmeldung mit Abgabegrund 10Nach einem Beschluss der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sind die betroffenen Arbeitnehmer ab dem 01.01.2010 mit dem neuen Personengruppenschlüssel 110 anzumelden. Als Beitragsgruppe ist hier „0000“ anzugeben (Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Als Abgabegrund ist „10“ (Beginn einer Beschäftigung) zu verwenden, auch dann, wenn die Beschäftigung bereits vor dem 01.01.2010 begonnen hat. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Verarbeitung der nachfolgenden Meldungen (z. B. Entgeltmeldung) erfolgen kann. Zuständige KrankenkasseDie neuen Meldungen sind an die Krankenkasse zu übermitteln, bei der der Betroffene aktuell gesetzlich krankenversichert ist bzw. zuletzt versichert war. War der betroffene Beschäftigte noch bei keiner gesetzlichen Krankenkasse versichert, wählt der zur Meldung verpflichtete Arbeitgeber die Einzugsstelle aus. Weitere Artikel zum Thema:
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 15. Februar 2012 um 16:53 Uhr |
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