Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Anhebung Altersgrenzen Drucken E-Mail

Anhebung Altersgrenze nach § 37 und 236a SGB VI

Bisher war die Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei möglich. Die vorzeitige Inanspruchnahme konnte von Versicherten bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres gewählt werden, wenn Rentenabschläge (0,3 Prozent je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme) in Kauf genommen wurden.

Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird für Versicherte des Geburtsjahrganges 1952 und später die Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Rente schrittweise vom 63. Lebensjahr auf das 65. Lebensjahr angehoben. Parallel wird die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme vom 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Versicherte

Geburtsmonat

Geburtsjahr

Anhebung um Monate

auf Alter

Vorzeitige Inanspruchnahme möglich ab Alter

Jahr

Monat

Jahr

Monat

01/1952

1

63

1

60

1

02/1952

2

63

2

60

2

03/1952

3

63

3

60

3

04/1952

4

63

4

60

4

05/1952

5

63

5

60

5

06 - 12/1952

6

63

6

60

6

1953

7

63

7

60

7

1954

8

63

8

60

8

1955

9

63

9

60

9

1956

10

63

10

60

10

1957

11

63

11

60

11

1958

12

64

0

61

0

1959

14

64

2

61

2

1960

16

64

4

61

4

1961

18

64

6

61

6

1962

20

64

8

61

8

1963

22

64

10

61

10

1964

24

65

0

62

0

Mit dieser Regelung verbleibt es bei den maximalen Rentenabschlägen von 10,8 Prozent bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Rentenbescheid prüfen lassen

Es wird dringen empfohlen, die Rentenbescheide, die die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erlassen, durch registrierte Rentenberater prüfen zu lassen. Möchten Sie die Sicherheit haben, dass Ihre Rente korrekt berechnet ist und Sie auch die Rente bekommen, die Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften zusteht, so setzen Sie sich bitte mit einem registrierten Rentenberater in Verbindung. Dieser prüft für Sie die Rente kompetent und unabhängig von den Versicherungsträgern.

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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 26. September 2009 um 11:41 Uhr