Rechengrößen in der Sozialversicherung 2010

(endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2010)

Zum Jahresbeginn 2010 gab es in Deutschland erneut Anpassungen der Sozialversicherungswerte und Rechengrößen, die verschiedene Bereiche der Sozialversicherung betrafen. Diese Anpassungen hatten Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und andere Zweige der Sozialversicherung.

Eine bedeutende Änderung war die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen. Diese Grenzen legen fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Zum Jahresbeginn 2010 stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung weiter an. Dies bedeutete, dass Arbeitnehmer mit höheren Einkommen entsprechend höhere Beiträge zur Sozialversicherung leisten mussten.

Auch die Beitragssätze wurden angepasst. Die genauen Änderungen können je nach Versicherungszweig variieren, aber im Allgemeinen wurden die Beitragssätze tendenziell erhöht, um den steigenden Kosten der Sozialversicherung Rechnung zu tragen.

Insgesamt sind die Anpassungen der Sozialversicherungswerte und Rechengrößen zum Jahresbeginn 2010 ein regulärer Teil der gesetzlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Sozialversicherungssystem seinen Aufgaben gerecht werden kann und die soziale Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist.


Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 49.950,00 € | monatlich 4.162,50 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

(Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 45.000,00 € | monatlich 3.750,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:

jährlich 45.000 € | monatlich: 3.750,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer monatlich 5.500,00 €
  • alte Bundesländer jährlich 66.000,00 €
  • neue Bundesländer monatlich 4.650,00 €
  • neue Bundesländer jährlich 55.800,00 €

Bezugsgröße

  • Bezugsgröße monatlich (West) 2.555,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (West) 30.660,00 €
  • Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.170,00 €
  • Bezugsgröße jährlich (Ost) 26.040,00 €

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich 400,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich 325,00 €

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

Pflegeversicherung: 1,95%, Kinderlosenzuschlag 0,25%

Rentenversicherung: 19.9%

Arbeitslosenversicherung: 2,8%

Krankenversicherung: ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Kassen identisch

  • allgemeiner Beitragssatz: 14,0%, Sonderbeitrag 0,9% (gesamt: 14,9%)
  • ermäßigter Beitragssatz: 13,4%, Sonderbeitrag 0,9% (gesamt: 14,3%)

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