| KVdS, Studentenbeiträge ab 01.07.2009 |
|
|
KVdS-Beitrag ab 01.07.2009Zum 01.07.2009 ändert sich der Beitragssatz für Studenten, der zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden muss. § 245 Abs. 1 SGB V regelt, dass der KVdS-Beitrag aus sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes errechnet wird. Die Änderung des allgemeinen Beitragssatzes, der bundeseinheitlich zum 01.07.2009 von (seit 01.01.2009) 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent gesenkt wird, wirkt sich auch auf Beiträge für Studenten aus. Ab dem 01.07.2009 gelten für kranken- und pflegeversicherungspflichtige Studenten, aber auch für Praktikanten, Meister- und Fachhochschüler folgende Beiträge: Studenten mit Kindern bzw. bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres
Gesamt: 63,38 EUR Studenten ohne Kinder ab vollendeten 23. Lebensjahr
Gesamt: 64,66 EUR Weitere Artikel zum Thema:
|
|||
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 19. Mai 2009 um 19:04 Uhr |
- Freiwillige Versicherung, Leistungen der Eingliederungshilfe
- Screening Schwangerschaftsdiabetes
- Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
- Versicherungsfreiheit von höher verdienenden Arbeitnehmern
- Beitragsberechnung bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern
- Fahrkosten
- Nikolausurteil
- Haushaltshilfe
- Krankengeld-Berechnung, Bemessungszeitraum
- Krankengeld-Berechnung


