| Wohnumfeldverbesserung, Maßnahmen die ausgeschlossen sind |
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Ausgeschlossene Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XINach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst die zuständige Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn dadurch die häusliche Pflege erheblich erleichtert oder ermöglicht wird. Eine weitere Möglichkeit der Bezuschussung besteht dann, wenn durch die Wohnumfeldverbesserung beim Pflegebedürftigen eine weitestgehend selbstständige Lebensführung erreicht wird (s. auch Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Maßnahmen, die eine standardmäßige Ausstattung der Wohnung des Pflegebedürftigen erreichen und Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich von der Möglichkeit einer Zuschussgewährung durch die Pflegekasse ausgeschlossen. Grundsätzlich ausgeschlossene MaßnahmenSpeziell fallen folgende Maßnahmen nicht unter eine bezuschussungsfähige Wohnumfeldverbesserung:
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 21. Mai 2009 um 08:19 Uhr |
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