Bitte beachten Sie, dass die Beiträge in dieser Kategorie das Pflegerecht bis 2016 beschreiben.

Das aktuelle Pflegerecht ab 2017 finden Sie unter Pflegeversicherung Leistungsrecht ab 2017

Mehrere Pflegebedürftige können Leistungen poolen

Seit dem 01.07.2008 können mehrere Pflegebedürftige nach § 36 Abs. 1 SGB XI die Pflege- und Betreuungsleistungen sowie die hauswirtschaftliche Versorgung gemeinsam als Sachleistung in Anspruch nehmen. In diesem Fall spricht man von „Poolen“ von Pflegeleistungsansprüchen.

Das „Poolen“ von Leistungsansprüchen kommt entweder für Pflegebedürftige in Frage, die in einer festen Wohngemeinschaft oder in sonstiger räumlicher Nähe leben. Durch das „Poolen“ können die Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemeinsam abgerufen werden. Vorteile, die sich beispielsweise durch das gemeinsame Zubereiten von Mahlzeiten und das Einkaufen für mehrere Pflegebedürftige mit den daraus resultierenden Zeit- und Kosteneinsparungen ergeben, können die Betroffenen für sich selbst nutzen.

Freiwilligkeit

Die Pflegebedürftigen müssen sich nicht an einem Pool beteiligen; sie sind in ihrer Entscheidung frei. Ebenfalls können die Pflegebedürftigen, die durch das Poolen Zeit- oder Kosteneinsparungen erzielen, ausschließlich selbst entscheiden, wie sie diese einsetzen. So können beispielsweise weitere Pflegeleistungen oder Betreuungsleistungen „eingekauft“ werden.

Sofern weitere Pflegeleistungen eingekauft werden, die durch das Poolen von Pflegeleistungen entstanden sind, wird unterstellt, dass diese auf die am „Pool“ beteiligten Pflegebedürftigen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.

Fazit

In einer Gesellschaft, die immer älter wird, gewinnt die Pflege von älteren Menschen zunehmend an Bedeutung. Mit dieser demografischen Veränderung stehen Familien vor der Herausforderung, angemessene Pflege für ihre älteren Angehörigen zu organisieren. Mit der Möglichkeit, die Leistungsansprüche aus der Sozialen Pflegeversicherung zu poolen, gibt es eine Möglichkeit, die Leistungsinanspruchnahme effektiv zu gestalten.

Durch das Poolen von Pflegeleistungen können Pflegebedürftige Ressourcen wie Zeit, Geld und Fachkenntnisse gemeinsam nutzen. Anstatt dass jeder einzeln Pflegebedürftige die Leistungen selbstständige bzw. ausschließlich für sich beanspruch, können beim Poolen der Pflegeleistungen Kapazitäten freigesetzt werden, welche wiederum den Pflegebedürftigen zugutekommen und so effizientere Pflegearrangements schaffen.

Insgesamt bietet das Poolen von Pflegeleistungen eine innovative und nachhaltige Lösung für die Herausforderungen, vor denen Pflegebedürftigen und deren Familien stehen. Durch die Zusammenarbeit können sie Kosten senken und die Flexibilität erhöhen. Es ist ein Ansatz, der nicht nur praktische Vorteile bietet, sondern auch die zwischenmenschlichen Beziehungen stärkt und die Lebensqualität der Pflegenden und ihrer Angehörigen verbessert.

Fragen zur Pflegeversicherung

Ihre Fragen zur Sozialen Pflegeversicherung beantworten registrierte Rentenberater, die auch die Vertretung in Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Verfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) übernehmen.

Fragen Sie die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Herrn Helmut Göpfert und Herrn Marcus Kleinlein.

Weitere Artikel zum Thema:

Rentenversicherung

Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung