| Vorsicht bei höherer Pflegestufe |
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Höhere Pflegestufe kann finanzielle Nachteile bringenEine höhere Pflegestufe kann auch finanzielle Nachteile bringen. Darauf weist aktuell die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Teilweise motivieren Pflegeheime ihre Bewohner dazu, bei ihrer Pflegekasse eine höhere Pflegestufe zu beantragen. Wird dann, weil sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert hat, eine höhere Pflegestufe bewilligt, kann das Pflegeheim auch einen erhöhten Pflegesatz abrechnen. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Mehrkosten des Pflegeheimes jedoch nicht durch den höheren finanziellen Leistungsbetrag der Pflegekasse ausgeglichen werden können. Das heißt, obwohl eine höhere Pflegeleistung bezogen wird, entstehen dem Pflegebedürftigen höhere Kosten. Beispiel:Aktuell zahlen die Pflegekassen bei einer vollstationären Pflege in zugelassenen Einrichtungen der Altenpflege bei Pflegestufe II einen Betrag von maximal 1.279,00 €. Bei Pflegestufe III beträgt die Leistung 153,00 € mehr, nämlich 1.432,00 €. Verlangt das Pflegeheim aufgrund der neuen Pflegestufe einen Mehrbetrag, der mehr als 153,00 € beträgt, entstehen dem Pflegebedürftigen finanzielle Nachteile. Daher sollte vor Beantragung einer höheren Pflegestufe eine unabhängige Beratung in Anspruch genommen werden. Beratung durch RentenberaterGerichtlich zugelassene Rentenberater informieren umfassend und unabhängig von den Versicherungsträgern und sind ein kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Ihre Fragen zur Gesetzlichen Pflegeversicherung beantworten Ihnen die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Herr Helmut Göpfert und Herr Marcus Kleinlein - vom Beitrags- bis zum Leistungsrecht – kompetent und zuverlässig. Weitere Artikel zum Thema:
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. April 2010 um 12:23 Uhr |
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